Frau Helms

Bildungs- und Teilhabepakete

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

meine Aufgabe als Schulsozialpädagogin ist es, Sie und Ihre Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket und den damit verbundenen finanziellen Förderungsmöglichkeiten aufzuklären und bei der  Inanspruchnahme zu unterstützen.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können z.B. an Klassenfahrten, Tagesausflügen und Freizeiten teilnehmen, Hobbys aller Art finanziell unterstützen lassen, Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Tagesmutter teilnehmen.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer kann die Leistungen erhalten?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Familien, die keine der Leistungen beziehen, aber ebenfalls nur über ein geringes Einkommen verfügen, könnten auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben. Bitte setzen Sie sich zwecks Prüfung mit dem Jobcenter in Verbindung.

   Welche Leistungen können beantragt werden?

Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: 

Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden in voller Höhe übernommen.

Schulbedarf:

Für die Schulausstattung Ihres Kindes erhalten Sie jährlich 100 Euro, jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Mit dem Geld sollen Anschaffungen, wie z.B. der Schulranzen, Sportzeug, Taschenrechner, Hefte, Stifte, etc. erleichtert werden. Der Schulbedarf ist nur für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag extra zu beantragen.

Lernförderung:

Wenn Nachhilfe für ein Fach notwendig wird, können die Kosten für eine geeignete Lernförderung übernommen werden.

Gemeinschaftliches Mittagessen:

Kinder, die am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnehmen, können einen Zuschuss bekommen. Für jedes Essen ist ein Eigenanteil von einem Euro zu bezahlen. Die Essensmarken erhalten Ihre Kinder bei Frau Leymann oder mir.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben :

Kinder unter 18 Jahren erhalten eine Gutschrift von monatlich 10 Euro für ihr gewünschtes Hobby. Das Geld kann z.B. monatlich für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereines genutzt werden oder Sie können das Geld auch über mehrere Monate ansparen, um z.B. eine Freizeit für ihr Kind zu finanzieren.

Schülerbeförderungskosten (ab Klasse 11):

Jugendliche, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen, bekommen einen Zuschuss zu den Kosten.

Wie können Sie die Leistungen beantragen?

Es gibt für das Bildungs- und Teilhabepaket einen einzigen Antrag, mit dem Sie alle Leistungen beantragen können. Für die Lernförderung ist es erforderlich eine zusätzliche Bestätigung von der Schule ausfüllen zu lassen.

Die Anträge können Sie oder Ihr Kind bei mir im Büro (Raum 5) erhalten oder unter folgendem Link selber ausdrucken:

Antrag für das Bildungs- und Teilhabepaket

Antrag für eine Lernförderung

Die ausgefüllten Anträge können Sie bei Ihrem Jobcenter, Ihrer Stadt, dem Landkreis Diepholz und auch gerne bei mir abgeben.

Folgende Informationen gibt es dazu vom Landkreis Diepholz:

https://www.diepholz.de/buergerservice/dienstleistungen/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-867-0.html?myMedium=1

Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne in mein Büro kommen oder mich telefonisch erreichen.

Meine Anwesenheitszeit:

Kathrin Helms

montag bis Mittwoch

 Raum 5

04241-1292

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helms