Folgende Abschlüsse können wir als
Realschule in Niedersachsen vergeben:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Dies ist das Standardziel eines Schülers oder einer Schülerin an einer Realschule. Dieser Abschluss wird erreicht, wenn in allen Fächern die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen) erfüllt sind und in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als “ausreichend” erreicht wird.
Ob bei zwei mangelhaften Noten die Ausgleichsregelung zur Anwendung kommt, steht in der pflichtgemäßen Beurteilung der Klassenkonferenz. - Erweiterter Sekundarabschluss I
Dies ist der hochwertigste Abschluss, der an einer Realschule erworben werden kann. Alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer zusammen müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen und auch die drei Hauptfächer (Mathematik, Deutsch und Englisch) müssen im Durchschnitt befriedigende Leistungen aufweisen. - Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (ausreichende Leistungen) nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss. - Hauptschulabschluss
Wer nicht in den 10. Schuljahrgang versetzt wird und die Schule verlässt, erhält den Hauptschulabschluss, wenn er die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt. Bei nicht ausreichenden Leistungen in Pflicht- oder Wahlfremdsprachen ist nur die besser bewertete Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache zu berücksichtigen. Der Abschluss wird durch einen Gleichstellungsvermerk im Abgangszeugnis bescheinigt.