Alte Stadtschule
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Vom 08.03.2021 bis zum 18.03.2021 findet für den Jahrgang 3 das medienpädagogische Angebot „Ich bin on“ rund um das Thema Mediennutzung statt.
Die Schulsozialarbeiterinnen Frau Peters und Frau Jürgens führen eine dreistündige Einheit mit jeweils der halben Klasse durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der eigenen Sicherheit im Netz.
Begleitend findet dazu ein einstündiger Elternabend (digital) am 18.03.21 um 19.00 Uhr statt, den die Medienpädagogin Frau Lutz vom Kinderschutzbind Buchholz moderiert.
Für Fragen oder Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt zu den Klassenlehrkräften und/ oder den Sozialpädagoginnen auf.
Liebe Eltern,
der Landkreis Harburg hat für heute, den 08.02.2021 den Schulausfall für alle Schulen im Landkreis bekannt gegeben. Die Nachricht aus Warnapp “BIWAPP” können Sie hier noch einmal nachlesen:
Harburg (Landkreis),
08.02.2021 04:19 Uhr
Aufgrund der extremen Witterungsbedingungen fällt am Montag, d. 08.02.2021 die Schülerbeförderung und damit der Präsenzunterricht an allen Schulen im Landkreis Harburg aus. Der Distanzunterricht bzw. das Homeschooling findet statt. Auch die Fahrdienste zu den Förderschulen fallen aus.
Liebe Eltern, liebe Kinder,
der zweite Lockdown stellt uns alle vor große Herausforderungen.
Wir sind auch in dieser schwierigen Zeit bei Fragen, Sorgen oder Problemen für Sie da:
Schulleitung Frau Müller: 04171/ 769 420 mueller@altestadtschule.de
Schulsozialpädagogin Frau Jürgens: 04171/ 769 4220 juergens@altestadtschule.de
Schulsozialpädagogin Frau Peters: 04171/ 769 4220 peters@altestadtschule.de
Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern (nicht nur) zu Corona-Zeiten:
Montag – Freitag: 04171-693 9290 und 04181-969 393
Montag – Samstag: 14.00 – 20.00 Uhr
(anonym und kostenlos von Handy und Festnetz),
Montag – Freitag: 9.00 – 11.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 17.00 – 19.00 Uhr
(Diakonie Hittfeld und Winsen)
(Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch)
Liebe Eltern,
wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, hat das niedersächsische Kultusministerium heute – infolge der gestrigen erneuten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten – nicht nur eine Verlängerung, sondern auch einige Veränderungen der bisherigen Maßnahmen in Bezug auf den Lockdown beschlossen.
Diese sehen vor, dass die Grundschulen in Niedersachsen weiterhin bis zum 14.02.2021 im Wechselunterricht (= Szenario B) verbleiben werden. Es steht Ihnen als Eltern jedoch frei, Ihre Kinder schriftlich vom Präsenzunterricht zu befreien. Sollten Sie dies beabsichtigen, bitte ich Sie in Anlehnung an die Vorgabe des Ministeriums diese Abmeldung bis Freitag, den 22.01.2021 vorzunehmen. Eine Abmeldung kann nur für den gesamten Zeitraum bis zum 14.02.2021 erfolgen. Die Möglichkeit, die Notbetreuung in der Schule zu wahrzunehmen, entfällt in diesem Fall.
Der entsprechende Brief von Herrn Tonne mit detaillierten Erklärungen dazu ist Ihnen wie üblich über die Klassenlehrkraft Ihres Kindes zugestellt worden.
Liebe Eltern,
unter diesem Link finden Sie einen Elternbrief der Schulleitung zum Schulstart in das Jahr 2021.
Liebe Eltern,
unter diesem Link finden Sie einen Elternbrief der Schulleitung, wie Schule in dieser Woche stattfinden kann.
Liebe Eltern,
leider kam es zu einem ersten Fall im dritten Jahrgang. Weitere Informationen für alle Schülerinnen und Schüler können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler des dritten Jahrgangs sowie auch alle anderen Schülerinnen und Schüler werden separat noch einmal von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern informiert.
Liebe Eltern,
das Kultusministerium hat eine Übersicht erstellt, mit deren Hilfe Sie die Erkältungssymptome bei Ihrem Kind einschätzen können.
Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
1. Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
2. Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
3. Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
– Fieber ab 38,5°C oder
– akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
– anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
Liebe Eltern,
die Jugendabteilung des Roten Kreuzes hat ein interessantes Angebot für die Sommerferien. Näheres erfahren Sie hier: