FAQs – Fragen und Antworten

Nimmt jedes Kind an der Betreuung teil?

Nein. Jede Betreuungsform (VGS, Ganztag) erfordert eine gesonderte Anmeldung. Da wir eine offene Ganztagsschule sind, ist die Teilnahme an der Betreuung ein Angebot und nicht verpflichtend.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Bitte melden Sie Ihr Kind im Sekretariat an. Hierfür laden Sie die entsprechenden Formulare von der Homepage herunter (VGS, Ganztag) (s. “Dokumente zum Download”), füllen sie aus und geben Sie persönlich oder postalisch im Sekretariat ab.

Kann ich mein Kind jederzeit für eine Betreuungszeit an-/abmelden?

Nein. Die Verträge beginnen zu Beginn des Schuljahres und sind ganzjährig gültig. Sie verlängern sich stillschweigend. Einzelne Tage können ggf. verändert werden. In Einzelfällen suchen Sie bitte das Gespräch. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Bedarf rechtzeitig zu bzw. vor Beginn des Schuljahres an.

Wer betreut mein Kind während der Betreuungszeit?

Das VGS- sowie das Ganztagsangebot begleiten die Pädagogischen Mitarbeiter der Schule und werden dabei ggf. durch Bundesfreiwilligendienstler unterstütz (s. “Personen unserer Schule”).

VGS (Verlässliche Grundschule) / Betreuung in der 5.Std.

An wen richtet sich das Angebot der VGS?

Die VGS betrifft die Zeit zwischen 11.35Uhr und 12.35Uhr. Da die höheren Klassen in dieser Zeit noch Unterricht haben, richtet sich das Angebot nur an Schüler der Jahrgänge 1 und 2 ohne Unterricht in der 5.Stunde, die berufstätige Eltern haben und in Folge dessen noch nicht nach Hause gehen können, sondern in der Schule weiter betreut werden sollen.

Was beinhaltet die VGS ? Gibt es Angebote, an denen die Kinder teilnehmen können?

Nein. Die VGS ist die sogenannte “Spielezeit”. Auf dem Schulhof oder auch ggf in der Turnhalle werden die Kinder beim freien Spiel beaufsichtigt. Gerade die jüngeren Kinder haben hier die Möglichkeit, sich nach dem Schulvormittag ausreichend zu bewegen und Freundschaften mit anderen zu knüpfen oder festigen.

Gibt es innerhalb der VGS Mittagessen oder die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen?

Nein, beides ist nicht Teil der VGS. Kinder der VGS gehen um 12.35Uhr nach Hause bzw. werden abgeholt und fertigen dann ihre Hausaufgaben dort an.

GANZTAGS-/NACHMITTAGSBETREUUNG

Bis wann muss ich mein Kind angemeldet haben?

Die Anmeldung für die Ganztagsbetreuung im folgenden Schuljahr muss der Schule bis zum 30.05. vorliegen.

Wenn ich mein Kind (Jahrgang 1+2) für den Ganztag anmelde, ist es dann automatisch auch in der VGS angemeldet?

Ja. Die Anmeldung in der VGS muss an einem Tag, an dem Sie Ihr Kind im Ganztag anmelden, nicht extra erfolgen, sondern ist bereits inklusive.

An welchen Tagen ist die Ganztagsbetreuung möglich?

Dienstags bis donnerstags kann das Ganztagsangebot kostenfrei gebucht werden. Die Ganztagsbetreuung am Montag und Freitag ist kostenpflichtig. Die Kombination und Anzahl der Tage ist frei wählbar.

Warum ist die Ganztagsbetreuung am Montag und Freitag kostenpflichtig und an den anderen Tagen nicht?

Unsere Schule kann leider nur ein beschränktes Nachmittagsangebot stellen und finanzieren. Eine von der Schule gestellte Betreuung ist laut Konzept der offenen Ganztagsschule immer kostenfrei für die Eltern. Diese Betreuung wird von Dienstag bis Donnerstag von uns angeboten.

Um arbeitenden Eltern auch eine Betreuung am Montag und Freitag zu ermöglichen, richtet die Samtgemeinde zusätzlich zwei weitere Tage aus und stellt hierfür auch eigens Mitarbeiter. Für die Kinder ändert sich der Ablauf des Tages nicht, für die Eltern fällt jedoch eine Gebühr an, sollten sie ihr Kind auch am Montag und/oder Freitag in der Betreuung anmelden wollen.

Finden im Ganztag Angebote statt, an denen mein Kind teilnehmen kann?

Nach dem Mittagessen und der Hausaufgabenzeit werden unterschiedliche Angebote in Form von “AGs am Nachmittag” bereitgestellt. Diese sind wählbar und werden zurzeit durch die Pädagogischen Mitarbeiter oder ggf. durch externe Anbieter (Sportvereine etc.) bereit gestellt. Die Teilnahme an den Nachmittags-AGs ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Wer sich angemeldet hat, nimmt das Angebot für ein Schulhalbjahr wahr. Freitags finden keine Angebote statt.

Gibt es in der Schule Mittagessen?

Ja. Die Kinder, die im Ganztag angemeldet sind, essen gemeinsam in der Mensa. Dort wird warmes, qualitativ hochwertiges und kindgerechtes Mittagessen ausgegeben, welches angeliefert und vor Ort in der Mensaküche fertig zubereitet wird. Eine Mahlzeit kostet 3.00€. Es kann immer zwischen 2 Gerichten inklusive Nachtisch ausgewählt werden. Die Auswahl muss 14Tage vorher online getätigt werden, um erfasst werden zu können. Zum Mittagessen gehört selbstverständlich auch ein unbeschränkter Ausschank von Mineralwasser.

Kann beim Essen auf Unverträglichkeiten Rücksicht genommen werden? Gibt es vegetarisches Essen?

Ja. Der Hinweis auf Unverträglichkeiten ist sehr wichtig und kann beim Anbieter erfolgen. Eins der Tagesgerichte ist grundsätzlich vegetarisch.

Muss mein Kind am Mittagessen teilnehmen? Oder kann ich ihm selbst etwas zu Essen mitgeben?

Ist Ihr Kind im Ganztag angemeldet, nimmt es auch am Mittagessen teil. Das Mitbringen von Mittagessen ist nicht möglich.

Wo melde ich mich für das Mittagessen an?

Direkt beim Anbieter. Die Anmeldungen finden Sie zum Download auf dieser Homepage (s. Dokumente zum Download). Geben Sie diese ausgefüllt im Sekretariat oder postalisch in der Schule ab.

Wie bezahle ich für das Essen? Benötigt mein Kind Bargeld?

Die Anmeldung zum Essen enthält genaue Informationen sowie die Bankverbindung des Anbieters (GiroWeb). Jedes angemeldete Kind erhält von diesem nach Zahlungseingang einen Essens-Chip. Auf dem Chip sind die getätigte Menüauswahl sowie ein zuvor durch die Eltern überwiesenes Guthaben gespeichert. Das Kind bezahlt in der Mensa elektronisch mit dem Chip. Das Guthaben muss immer wieder aufgefüllt werden.

Woher bekomme ich den Chip?

Sobald Sie das Geld für den Chip (5,00€) und Guthaben für das Mittagessen an den Anbieter überwiesen haben, wird Ihnen ein Chip gestellt. Wir bekommen diesen ins Sekretariat und geben ihn an Ihr Kind weiter. Sie finden ihn in der Postmappe und müssen dann den Erhalt auf beiliegendem Formular bestätigen.

Was geschieht, wenn Essen nicht rechtzeitig bestellt wurde oder das Guthaben auf dem Chip nicht ausreicht?

Haben Sie versehentlich kein Essen ausgewählt, bekommt Ihr Kind automatisch das Menü 1, also das vegetarische Gericht.

Fehlt Guthaben auf dem Essenskonto, werden Sie postalisch durch den Essensanbieter darauf hingewiesen, Ihr Konto schnellstmöglich aufzustocken/auszugleichen. Selbstverständlich lassen wir kein Kind verhungern und Ihr Kind bekommt dennoch Essen ausgegeben, sollte dies im Einzelfall einmal passieren.

Wann endet der Ganztag?

Die Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte endet um 15.30Uhr. Wir bitten Sie, Ihr Kind pünktlich abzuholen.

Kann ich mein Kind auch einmal früher abholen, wenn es im Ganztag angemeldet ist?

Nein, dies ist leider nicht möglich.

Warum ist das so?

Dies bestimmt der Erlass für offene Ganztagsschulen. Die Grundschule Todtglüsingen ist eine offene Ganztagsschule, was bedeutet, dass Veranstaltungen am Nachmittag den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie der Unterricht am Vormittag.

Beispiel: Auch am Vormittag können Kinder nicht vom Unterricht abgemeldet werden, weil sie eine Verabredung wahrnehmen möchten, für einen Arztbesuch oder eine besondere Familienfeier schon. Dafür ist dann eine schriftliche Abmeldung und auch eine Genehmigung der Schulleitung erforderlich. Genau dieses Prinzip gilt auch für den Nachmittag in einer offenen Ganztagsschule.

Dies unterscheidet sich deutlich von einer Kombination aus Unterricht am Vormittag und einer Hortbetreuung am Nachmittag, die Sie dazu buchen und bei dem Abholzeiten flexibel gehandhabt werden können. Hortbetreuung ist kostenpflichtig und kann bei uns nicht angeboten werden. Die Betreuung im offenen Ganztag ist kostenfrei und verbindlich.

(Eltern älterer Schüler können sich vielleicht daran erinnern, dass die Flexibilität der Abholzeiten in der Vergangenheit dennoch teilweise anders gehandhabt wurde. Dies hatte schulinterne und personaltechnische Gründe und konnte nur übergangsweise geschehen. Wir sind verpflichtet uns an unsere Vorgaben zu halten und setzen diese ab dem Schuljahr 2020/21 nach den allzeit bestehenden Richtlinien um. Es tut uns leid, dass der Wechsel an manchen Stellen zu Irritation und Anpassungsschwierigkeiten geführt hat.)

Was tue ich, wenn mein Kind einen dringenden Termin hat?

Dies kommt natürlich vor. Hat Ihr Kind einen dringenden Termin (Arztbesuch, Einladung zu einer Geburtstagsfeier etc.) und ist dieser einmalig, können Sie Ihr Kind für diesen Tag abmelden, jedoch nur mit einer Genehmigung der Schulleitung. Füllen Sie hierfür im Vorwege (mind. 3 Tage vorher) einen diesbezüglichen Antrag aus (s. “Dokumente zum Download”).

Ausschlaggebend ist, dass es sich um einmalige Termine handelt. Regelmäßige Termine (Sportkurse, Musikschule ect.) können nicht genehmigt werden.

Verabredungen am Nachmittag mit anderen Kindern fallen leider ebenfalls nicht unter diese Regelung und bilden keinen “besonderen Anlass” im oben aufgeführten Sinne. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Mein Kind ist im Ganztag angemeldet, hat jedoch auch einen regelmäßigen Termin an diesem Tag (Sportkurs, Musikschule etc.). Kann ich mein Kind früher abholen?

Nein, dies ist leider nicht möglich, denn es widerspricht dem Ganztagserlass, an den wir uns halten müssen. Die Anmeldung im Ganztag beinhaltet sozusagen eine Schulpflicht bis 15.30Uhr. Auf wöchentliche Freizeitaktivitäten kann daher leider nicht eingegangen werden. Eine Ausnahme bilden zeitlich begrenzte Termine (z.B. Schwimmkurse, die befristet für 6 – 8 Wochen stattfinden).

Besteht eine Möglichkeit der Eingewöhnung in den Ganztag für Erstklässler?

Für Erstklässler ist der Schultag bis 15.30Uhr selbstverständlich lang. Teilweise kann man vorher noch nicht absehen, wie sich das Kind auf all die neuen Situationen einlassen wird und ob evtl. eine Entlastung durch flexible Abholung sinnvoll sein kann.

Aus unserer Erfahrung geben wir jedoch zu bedenken, dass ein früheres Herausnehmen aus dem Ganztag und damit die Unterbrechung des festen Ablaufs, an den sich das Kind ja gewöhnen soll, oft mehr Unruhe als Erleichterung für alle Kinder der Gruppe schafft und auch langfristig nicht immer sinnvoll ist. Wir bitten Erstklasseltern daher, die Betreuung ihren Bedürfnissen mit Augenmaß anzupassen und ggf. später tageweise zu steigern. Sprechen Sie mit uns über Fragen und Zweifel. Wir finden im Zeitraum bis zu den Herbstferien auch individuelle Lösungen, wenn sich herausstellt, dass das Kind noch Ausnahmeregelungen benötigt.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es sich hier um zeitlich begrenzte Ausnahmen im Einzelfall handeln muss. Gerade am Anfang des Schuljahres benötigt es ein hohes Maß an Kontinuität für beide Seiten, um besonders sensibleren Kindern Verlässlichkeit, Ruhe und Sicherheit vermitteln zu können.

Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes hilft Ihnen bei Fragen und Lösungen zu diesem Thema weiter.

Hat mein Kind Zeit, seine Hausaufgaben im Ganztag zu erledigen?

Innerhalb des Ganztages gibt es eine feste Hausaufgabenzeit. Diese ist mit einer dreiviertel Stunde bis Stunde bei konzentriertem Arbeiten für das Beenden der Hausaufgaben ausreichend. Dennoch kommt es vor, dass Arbeiten nicht beendet werden. Bitte kontrollieren Sie daher zu Hause als Eltern die Vollständigkeit der Hausaufgaben.

Bekommt mein Kind bei der Anfertigung der Hausaufgaben Unterstützung?

Die Hausaufgabenzeit wird derzeit von Pädagogischen Mitarbeitern und teilweise von Lehrern begleitet. Diese beantworten Fragen, unterstützen und sorgen für eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Die Hausaufgabenzeit beruht jedoch grundsätzlich auf selbstverantwortlichem Lernen eines jeden Schülers. Sie ist also keine Nachhilfe und auch kein Förderangebot. Die ggf. am Ende erfolgende Abzeichnung der Hausaufgaben durch eine Lehrkraft besagt, dass die HA gesehen, nicht aber korrigiert oder auf Vollständigkeit überprüft wurden.