Schulvorstand

Nächste Sitzung: 17.12.24,  18.30Uhr

In Niedersachsen wurde der Schulvorstand am 01.08.2007 durch das Niedersächsische Schulgesetz als zentrales Entscheidungsgremium der Schule eingeführt. Dies stellt eine erste sichtbare, große Veränderung auf dem Weg zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule dar. In unserer Geschäftsordnung heißt es: „Im Schulvorstand wirken die Schulleitung mit Vertretern der Lehrkräfte und Vertretern der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.“ Den Vorsitz führt Frau Malten als Rektorin. Darüber hinaus soll es für jedes Vorstandsmitglied möglichst einen Vertreter geben.

Der Schulvorstand ist gewählt auf 2 Jahre, die nächsten Wahlen stehen somit für das Schuljahr 2023/24 an. Gewählt werden kann jeder Erziehungsberechtigte, der ein Kind an der Schule hat; Schulvorstände werden vom Schulelternrat gewählt.

Der Schulvorstand unserer Schule besteht aus 8 Mitgliedern, die für 2 Jahre gewählt worden sind (1 Schulleitung, 3 Lehrkräfte (+ 4 Vertretungen) und 4 Elternvertreter (+4 Vertretungen)).

 

Schulvorstand im Schuljahr 2023/24

Schulleitung Frau Malten
Lehrervertreterinnen Frau Rübner, Frau Krehlik, Frau Manthei
Elternvertreter/Innen

Frau Dieckhoff , Stellvertretung: Frau Schneider

Frau Detjen, Stellvertretung Frau Vieregge

Entscheidungen, die im Schulvorstand getroffen werden:

  • Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit
  •  Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • Haushaltsplan/Etat/Budget, welches von der Schulleitung vorgelegt wird
  • Entlastung der Schulleitung
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Grundsätze für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeitern
  • Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen
  • Grundsätze für Werbung und Sponsoring an der Schule
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
  • Schulpartnerschaften im In- und Ausland
  • Vorschlagsrecht für Schulprogramm und Schulordnung
  • Vorschlagsrecht für Namensgebung der Schule (Schulträger entscheidet)
  • Anträge über besondere Organisationsformen, z.B. Ganztagsschulen oder Integrationsklassen
  • Beantragung von Schulversuchen z.B. zur Erprobung unterschiedlicher Organisationsformen oder neuer pädagogischer Ansätze

Neben dem Schulelternrat und der Gesamtkonferenz ist der Schulvorstand ein neues Entscheidungsgremium an unserer Schule, in welchem Lehrer und Eltern gemeinsam zum Wohl der Schülerinnen/Schüler grundsätzliche Themen bearbeiten.

  • Um- und Anbau der Schule
  • Homepage der Grundschule (www.grundschule-todtgluesingen.de)
  • Umgestaltung des Schulhofes
  • Analyse der Schulinfrastruktur => Raumbedarf
  • Förder- und Forderkonzepte an unserer Schule
  • Überarbeitung Leitbild und Schulprogramm
  • Schulkleidung
  • Anschaffung einer Verstärkeranlage für Aufführungen, Veranstaltungen etc.
  • Diskussion und Genehmigung des Haushaltsplans
  • Evaluierung der Zufriedenheit der Eltern mit dem Schulbetrieb
  • Der Gesetzgeber gibt uns – Eltern wie Lehrkräften – hier die Möglichkeit, aktiv an der Entwicklung unserer Grundschule mitzuarbeiten, damit Schule allen Beteiligten, insbesondere unseren Kindern auch zukünftig Spaß macht!