Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
aufgrund des weiter abnehmenden Corona-Infektionsgeschehens hat sich die Landesregierung dazu entschieden, die einschlägigen Verordnungen und Bestimmungen situationsangemessen anzupassen. Beispielsweise wird zum 31. Januar 2023 die Absonderungs-Verordnung auslaufen, so dass ab dem neuen Schulhalbjahr die Pflicht zur Isolation und zur Durchführung eines PCR-Test bei einem positiven Ergebnis eines Antigen-Schnelltests entfällt.
In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls entschieden, dass die Landesregierung den Schulen über den 31.03.2023 hinaus keine zusätzlichen Antigen-Schnelltests für die Umsetzung örtlicher Teststrategien mehr zur Verfügung stellen wird.
Sie erhalten demnach nur noch bis zu den Osterferien kostenlose Schnelltests durch uns in gewohnter Weise zur Verfügung gestellt.