Anpassungen in der Leistungsbewertung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

da aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie durch Quarantänemaßnahmen oder krankheitsbedingte Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften, in unterschiedlichem Umfang Unterricht im Distanzlernen stattfinden wird, gelten in Ergänzung zum Bezugserlass im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022 für die allgemein bildenden Schulen der Schuljahrgänge 1 bis 10 die folgenden Regelungen:

  • Für den Fall, dass Lerngruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen können, ist es Aufgabe jeder Lehrkraft, die Schü­lerinnen und Schüler beim Distanzlernen anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch beim Distanzlernen Schulpflicht und so­mit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angege­benen Zeit zu bearbeiten.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten für das Distanzlernen regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben.  Der Stärkung der Basiskompetenzen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Dabei sollen nach Möglichkeit alle Fächer Beachtung finden, die regulär nach Stundenplan vorgesehen sind und der geltenden Stundentafel entsprechen. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, in allen Fächern Leistungs­bewertungen vorzunehmen, besteht weiterhin.

Aber:

In allen Fächern in den Schuljahrgängen 3 und 4, in denen im zweiten Schulhalbjahr des Schuljah­res 2021/2022 schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, ist abweichend von den Regelungen im Bezugserlass nur eine schrifltiche Arbeit zu schreiben.

Die Fachkonferenzen werden im nächsten Schritt nun tagen, um eine Veränderung der Gewichtung der zu bewertenden schriftlichen Arbeiten zu prüfen und die Gewichtung der schriftlichen Leistungen zur Ermittlung der Gesamtnote im Verhältnis anzupassen.

Ihre G. Brinkmann

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Anpassungen in der Leistungsbewertung

Zeugnisferien – und dann?

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

am Freitag erhält Ihr Kind sein Zeugnis und geht anschließend in die Zeugnisferien. Am 02. Februar 2022 startet der Unterricht nach Plan. Die täglichen Testungen werden beibehalten.  Neu ist: Im Februar müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler jeden Tag testen.

Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit., also alle, die
dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind.

Ich wünsche erholsame Tage und bleiben Sie gesund!

Ihre G. Brinkmann

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Zeugnisferien – und dann?

Schließung des Ganztages

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

leider steigen die Inzidenz und die einzelnen Fallzahlen in der Samtgemeinde Tostedt und auch an unserer Schule rasant an. Deshalb sehen wir uns weiterhin gezwungen den Ganztags- und Mensabetrieb bis voraussichtlich 28.02.2022 zu schließen. Das bestellte Essen wird seitens der Samtgemeinde für Sie storniert.

Die eingerichtete Notbetreuung findet wie gehabt bis 15.30 Uhr statt. Bitte schreiben Sie uns die nötigen Termine für Februar.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen, auch durch diese besondere Zeit gesund zu kommen.

Ihre G. Brinkmann

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Schließung des Ganztages

Tägliche Testungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

die Sicherheitszone der einwöchigen täglichen Testung wird bis einschließlich 28.01.2022 ausgeweitet. Bitte testen Sie Ihr Kind täglich morgens zu Hause!

Ihre G. Brinkmann

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Tägliche Testungen

Das Hermannshoftheater kommt zum Gastspiel

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ich freue mich, Ihnen und Ihren Kindern mitteilen zu können, dass wir auch in Zeiten der vielen Restriktionen das Hermannshoftheater zu einem Gastspielvortrag für alle Kinder unserer Schule gewinnen konnten. Nächste Woche kommt das Theater mit dem Stück “Peter und der Wolf” an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Selbstverständlich achten wir dabei auf alle nötigen Infektionsschutzmaßnahmen und arbeiten kohortengerecht. 

Außerdem bin ich sehr glücklich darüber, dass keinerlei Kosten für Sie entstehen werden. Die gesamten Kosten werden wir aus einem Sonderbudget für Schulen stemmen.

Wir freuen uns auf schöne Tage!

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Das Hermannshoftheater kommt zum Gastspiel

Zeugniskonferenzen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nächste Woche stehen die Zeugniskonferenzen für die Jahrgänge 2 bis 4 an unserer Schule an. Die Einladungen ist den berechtigten Klassenkonfenzvertretern bereits vor den Ferien zugegangen. An dieser Stelle möchte ich Sie über die Zutrittsvoraussetzungen informieren:

Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen so-
wie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt einen Impfnachweis oder
einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCRTest (48 Stunden gültig)
oder einen PoCAntigentest (24 Stunden gültig) voraus (2GPlusRegel).

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die bereits über die Auffrischungsimpfung (3. Impfung sogenannte Boosterimpfung) verfügen, gilt die 2GRegel. Die Befreiung von der Testpflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung. Für Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft bekommen haben, ist die zweite Impfung entscheidend und gilt als Auffrischung im Sinne der Boosterimpfung. Auch wer nach vollständiger Impfung einen Impfdurchbruch hatte, braucht sich nach vollständiger Genesung anschl. nicht erneut testen lassen, da nach zwei Impfungen und Infektion genügend Antikörper vorliegen. Einmalig geimpfte Genesene müssen sich weiter testen lassen.

Bitte halten Sie Ihre Dokumente bereit. Änderungen durch evtl. neue Erlasslagen werde ich hier umgehend veröffentlichen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Zeugniskonferenzen

Schulstart am 10.01.2022

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und Kinder,

ich hoffe, dass Sie gut im Jahr 2022 angelangt und gesund sind. Ich möchte Sie an dieser Stelle über den Schulstart nach den Weihnachtsferien informieren – wie es die Klassenlehrerinnen Ihres Kindes auch schon vielfach getan haben und Sie bereits vor den Ferien hier lesen konnten.

Am Montag wird wie angekündigt gestartet: Im Präsenzbetrieb mit täglichen Testungen zunächst in der ersten Schulwoche. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, sind diese Testungen verpflichtend, allen anderen wird es ausdrücklich empfohlen. Für das schulische Personal gilt auch weiterhin 3G am Arbeitsplatz. Neu ist, dass nun auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren medizinische Masken tragen müssen (Alltagsmasken sind nicht mehr zulässig , nur OP-Masken oder FFP2-Masken).

Nach wie vor ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes oberstes Ziel. Daher wird der Ganztagsbetrieb weiterhin ausgesetzt.

Eine Notbetreuung von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr wird nur für systemrelevante Berufsgruppen angeboten. Diese Notgruppen sollen wie gehabt sehr klein sein. Auch hier müssen Sie wieder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an sekretariat@gs-tostedt.net

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Eine Abmeldung im Krankheitsfall ist aus Personalplanungsgründen zwingend erforderlich.

Kopieren Sie den folgenden Text in Ihre Mail:

Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind (Name, Klasse).

Ich gehöre zu folgender Berufsgruppe: (Angabe des Arbeitgebers)

Ich versichere, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit für mein Kind besteht. 

Einen Nachweis (s. o.)  füge ich dieser E-Mail im Anhang bei.

Ich benötige die Notbetreuung zwingend an folgenden Tagen (an Feiertagen und Wochenenden findet keine Notbetreuung statt):

Geben Sie auch unbedingt Ihre Telefonnummern an. Sie müssen für uns jederzeit erreichbar sein.  

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen, auch durch diese besondere Zeit der fünften Welle gesund zu kommen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Schulstart am 10.01.2022

Weihnachtsferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

im Namen des Teams der Grundschule Tostedt bedanke ich mich für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit in einer Zeit, die uns gemeinsam immer noch vor ungewohnte Herausforderungen stellt.  Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest mit duftenden Weihnachtskeksen, Kerzenschein und besinnlichen Augenblicken. Starten Sie gesund und munter in ein neues Jahr. Ich wünsche Ihnen Freude, Ideen und Kraft für große und kleine Vorhaben.

Ihre G. Brinkmann

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Weihnachtsferien

Keine Verlängerung der Ferien – Aussetzen der Präsenzpflicht möglich

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nachdem die Minister am vergangenen Freitag getagt haben, erhalten Sie heute über die Klassenlehrerin Ihres Kindes die neuesten Ministerbriefe. Hervorheben möchte ich in Kürze:

  • Beginn und Dauer der Weihnachtsferien bleiben unverändert; letzter Schultag ist also der 22.12.2021;
  • eine Befreiung von der Präsenzpflicht für die Tage vom 20.12. bis 22.12.2021 ist möglich. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgeholt werden, es wird also kein Distanzlernen angeboten;
  • nach den Ferien wird zunächst täglich getestet;
  • Alltagsmasken sind nach den Ferien nicht mehr zulässig (nur OP-Masken oder FFP2-Masken);

Falls eine Befreiung von der Präsenzpflicht für die Tage vom 20.12. bis zum 22.12.2021 beantragt werden soll, bitte ich um eine Zusendung des Antrags an das Sekretariat (sekretariat@gs-tostedt.net) bis zum kommenden Donnerstag (16.12.2021). Bitte verwenden Sie dieses Formular.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Keine Verlängerung der Ferien – Aussetzen der Präsenzpflicht möglich

Verkehrssicherheit im Winter: Sicher zur Schule!

Schneemänner, Schlittenfahrten, Schneeballschlachten – gerade Kinder lieben den Winter, wenn der Schnee viele tolle Möglichkeiten zum Spielen bietet. Die kalte Jahreszeit birgt aber auch ihre Tücken, ganz besonders im Straßenverkehr. Wenn die Erwachsenen die Winterreifen auf ihre Autos ziehen, sollte auch der Nachwuchs auf die Veränderungen vorbereitet werden, die Herbst und Winter mit sich bringen.

Sowohl die Gefahren von Glatteis als auch bei Dunkelheit sollten Sie Ihrem Kind erklären, damit es seinen Schulweg sicher bewältigen kann. Unser Ratgeber gibt einen kurzen Überblick, was Ihr Kind in puncto Verkehrssicherheit im Winter wissen muss.

Wenn die Tage kürzer werden, ist es meist nicht zu vermeiden, dass Ihr Kind seinen morgendlichen Schulweg im Dunkeln antreten muss. Oftmals ist den Kleinen nicht bewusst, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern dadurch nicht oder nur schwer gesehen werden können. Dies führt leider immer wieder zu Unfällen. Umso wichtiger ist es, den Kindern durch Verkehrserziehung beizubringen, dass sie ihr Verhalten in der dunklen Jahreszeit anpassen müssen, um ihre Verkehrssicherheit im Winter gewährleisten zu können.

Bringen Sie Ihrem Nachwuchs deshalb Folgendes bei:

  • Nur weil die Kinder die beleuchteten Fahrzeuge sehen können, heißt das nicht umgekehrt, dass die Kinder auch von den Fahrzeugfahrern gesehen werden.
  • Nicht nur Dunkelheit kann die Sicht einschränken, sondern auch Regen, Schneefall oder Nebel.
  • Entfernungen und Geschwindigkeiten können bei schlechter Sicht schwerer eingeschätzt werden.
  • Muss Ihr Kind eine Fahrbahn überqueren, sollte es dies möglichst an einer gut ausgeleuchteten Stelle tun, z. B. bei einer Straßenlaterne.
  • Ampeln sind im Dunkeln sicherer als ein Zebrastreifen, um eine Straße zu überqueren, da deren Lichtsignale von den Autofahrern auch bei schlechten Sichtverhältnissen wahrgenommen werden.
  • Mit der richtigen Kleidung lässt sich die Verkehrssicherheit Ihres Kindes im Winter am besten erhöhen: Kleiden Sie es in helle, leuchtende Farben und kaufen Sie wenn möglich Anziehsachen mit eingearbeiteten Reflektoren. Alternativ dazu können Sie auch Reflektorbändchen an der Kleidung und am Schulranzen befestigen.

Schulweg mit dem Fahrrad: Sicher fahren im Winter


.

Die Sichtbarkeit spielt natürlich auch eine Rolle, wenn Ihr Kind täglich mit dem Fahrrad zur Schule fährt. Achten Sie deshalb nicht nur darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt, sondern auch auf die Beleuchtung des Fahrrads. Diese muss einwandfrei funktionieren und Ihr Kind muss vor allem wissen, wie es diese bedienen kann.

Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Nachwuchs die Notwendigkeit des Fahrradlichts einsieht und dieses bei schlechter Sicht auch wirklich benutzt. Bei manchen Fahrrädern gestaltet sich das Radeln mit eingeschaltetem Dynamo schwerer und viele Kinder lassen ihn deshalb aus Bequemlichkeit lieber ausgeschaltet und fahren ohne Beleuchtung.

Doch nicht nur die schlechten Sichtverhältnisse schränken die Verkehrssicherheit im Winter ein, sondern auch Schnee und Glatteis. Es ist nicht unmöglich, auf vereistem Untergrund Fahrrad zu fahren, erfordert aber einiges an Geschick und Körperbeherrschung – und selbst dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Fahrrad auf der glatten Fläche wegrutscht und der Fahrer stürzt.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Verkehrssicherheit im Winter: Sicher zur Schule!