Corona-Lockerungen in Schule – stufenweise Exitstrategie

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nach Bund-Länder-Runde sind weitreichende Lockerungen für die kommenden Wochen in Schulen vorgesehen. Diese sollen stufenweise zum Tragen kommen. Sehen Sie hier eine Übersicht über die geplanten Lockerungen.

2022-02-17_Exit-Plan

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Anpassungen in der Leistungsbewertung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

da aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie durch Quarantänemaßnahmen oder krankheitsbedingte Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften, in unterschiedlichem Umfang Unterricht im Distanzlernen stattfinden wird, gelten in Ergänzung zum Bezugserlass im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022 für die allgemein bildenden Schulen der Schuljahrgänge 1 bis 10 die folgenden Regelungen:

  • Für den Fall, dass Lerngruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen können, ist es Aufgabe jeder Lehrkraft, die Schü­lerinnen und Schüler beim Distanzlernen anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch beim Distanzlernen Schulpflicht und so­mit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angege­benen Zeit zu bearbeiten.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten für das Distanzlernen regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben.  Der Stärkung der Basiskompetenzen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Dabei sollen nach Möglichkeit alle Fächer Beachtung finden, die regulär nach Stundenplan vorgesehen sind und der geltenden Stundentafel entsprechen. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, in allen Fächern Leistungs­bewertungen vorzunehmen, besteht weiterhin.

Aber:

In allen Fächern in den Schuljahrgängen 3 und 4, in denen im zweiten Schulhalbjahr des Schuljah­res 2021/2022 schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, ist abweichend von den Regelungen im Bezugserlass nur eine schrifltiche Arbeit zu schreiben.

Die Fachkonferenzen werden im nächsten Schritt nun tagen, um eine Veränderung der Gewichtung der zu bewertenden schriftlichen Arbeiten zu prüfen und die Gewichtung der schriftlichen Leistungen zur Ermittlung der Gesamtnote im Verhältnis anzupassen.

Ihre G. Brinkmann

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Zeugnisferien – und dann?

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

am Freitag erhält Ihr Kind sein Zeugnis und geht anschließend in die Zeugnisferien. Am 02. Februar 2022 startet der Unterricht nach Plan. Die täglichen Testungen werden beibehalten.  Neu ist: Im Februar müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler jeden Tag testen.

Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit., also alle, die
dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind.

Ich wünsche erholsame Tage und bleiben Sie gesund!

Ihre G. Brinkmann

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Schließung des Ganztages

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

leider steigen die Inzidenz und die einzelnen Fallzahlen in der Samtgemeinde Tostedt und auch an unserer Schule rasant an. Deshalb sehen wir uns weiterhin gezwungen den Ganztags- und Mensabetrieb bis voraussichtlich 28.02.2022 zu schließen. Das bestellte Essen wird seitens der Samtgemeinde für Sie storniert.

Die eingerichtete Notbetreuung findet wie gehabt bis 15.30 Uhr statt. Bitte schreiben Sie uns die nötigen Termine für Februar.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen, auch durch diese besondere Zeit gesund zu kommen.

Ihre G. Brinkmann

 

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Tägliche Testungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

die Sicherheitszone der einwöchigen täglichen Testung wird bis einschließlich 28.01.2022 ausgeweitet. Bitte testen Sie Ihr Kind täglich morgens zu Hause!

Ihre G. Brinkmann

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Das Hermannshoftheater kommt zum Gastspiel

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ich freue mich, Ihnen und Ihren Kindern mitteilen zu können, dass wir auch in Zeiten der vielen Restriktionen das Hermannshoftheater zu einem Gastspielvortrag für alle Kinder unserer Schule gewinnen konnten. Nächste Woche kommt das Theater mit dem Stück “Peter und der Wolf” an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Selbstverständlich achten wir dabei auf alle nötigen Infektionsschutzmaßnahmen und arbeiten kohortengerecht. 

Außerdem bin ich sehr glücklich darüber, dass keinerlei Kosten für Sie entstehen werden. Die gesamten Kosten werden wir aus einem Sonderbudget für Schulen stemmen.

Wir freuen uns auf schöne Tage!

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

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Zeugniskonferenzen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nächste Woche stehen die Zeugniskonferenzen für die Jahrgänge 2 bis 4 an unserer Schule an. Die Einladungen ist den berechtigten Klassenkonfenzvertretern bereits vor den Ferien zugegangen. An dieser Stelle möchte ich Sie über die Zutrittsvoraussetzungen informieren:

Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen so-
wie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt einen Impfnachweis oder
einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCRTest (48 Stunden gültig)
oder einen PoCAntigentest (24 Stunden gültig) voraus (2GPlusRegel).

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die bereits über die Auffrischungsimpfung (3. Impfung sogenannte Boosterimpfung) verfügen, gilt die 2GRegel. Die Befreiung von der Testpflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung. Für Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft bekommen haben, ist die zweite Impfung entscheidend und gilt als Auffrischung im Sinne der Boosterimpfung. Auch wer nach vollständiger Impfung einen Impfdurchbruch hatte, braucht sich nach vollständiger Genesung anschl. nicht erneut testen lassen, da nach zwei Impfungen und Infektion genügend Antikörper vorliegen. Einmalig geimpfte Genesene müssen sich weiter testen lassen.

Bitte halten Sie Ihre Dokumente bereit. Änderungen durch evtl. neue Erlasslagen werde ich hier umgehend veröffentlichen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

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Schulstart am 10.01.2022

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und Kinder,

ich hoffe, dass Sie gut im Jahr 2022 angelangt und gesund sind. Ich möchte Sie an dieser Stelle über den Schulstart nach den Weihnachtsferien informieren – wie es die Klassenlehrerinnen Ihres Kindes auch schon vielfach getan haben und Sie bereits vor den Ferien hier lesen konnten.

Am Montag wird wie angekündigt gestartet: Im Präsenzbetrieb mit täglichen Testungen zunächst in der ersten Schulwoche. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, sind diese Testungen verpflichtend, allen anderen wird es ausdrücklich empfohlen. Für das schulische Personal gilt auch weiterhin 3G am Arbeitsplatz. Neu ist, dass nun auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren medizinische Masken tragen müssen (Alltagsmasken sind nicht mehr zulässig , nur OP-Masken oder FFP2-Masken).

Nach wie vor ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes oberstes Ziel. Daher wird der Ganztagsbetrieb weiterhin ausgesetzt.

Eine Notbetreuung von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr wird nur für systemrelevante Berufsgruppen angeboten. Diese Notgruppen sollen wie gehabt sehr klein sein. Auch hier müssen Sie wieder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an sekretariat@gs-tostedt.net

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Eine Abmeldung im Krankheitsfall ist aus Personalplanungsgründen zwingend erforderlich.

Kopieren Sie den folgenden Text in Ihre Mail:

Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind (Name, Klasse).

Ich gehöre zu folgender Berufsgruppe: (Angabe des Arbeitgebers)

Ich versichere, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit für mein Kind besteht. 

Einen Nachweis (s. o.)  füge ich dieser E-Mail im Anhang bei.

Ich benötige die Notbetreuung zwingend an folgenden Tagen (an Feiertagen und Wochenenden findet keine Notbetreuung statt):

Geben Sie auch unbedingt Ihre Telefonnummern an. Sie müssen für uns jederzeit erreichbar sein.  

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen, auch durch diese besondere Zeit der fünften Welle gesund zu kommen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

 

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Weihnachtsferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

im Namen des Teams der Grundschule Tostedt bedanke ich mich für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit in einer Zeit, die uns gemeinsam immer noch vor ungewohnte Herausforderungen stellt.  Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest mit duftenden Weihnachtskeksen, Kerzenschein und besinnlichen Augenblicken. Starten Sie gesund und munter in ein neues Jahr. Ich wünsche Ihnen Freude, Ideen und Kraft für große und kleine Vorhaben.

Ihre G. Brinkmann

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Keine Verlängerung der Ferien – Aussetzen der Präsenzpflicht möglich

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nachdem die Minister am vergangenen Freitag getagt haben, erhalten Sie heute über die Klassenlehrerin Ihres Kindes die neuesten Ministerbriefe. Hervorheben möchte ich in Kürze:

  • Beginn und Dauer der Weihnachtsferien bleiben unverändert; letzter Schultag ist also der 22.12.2021;
  • eine Befreiung von der Präsenzpflicht für die Tage vom 20.12. bis 22.12.2021 ist möglich. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgeholt werden, es wird also kein Distanzlernen angeboten;
  • nach den Ferien wird zunächst täglich getestet;
  • Alltagsmasken sind nach den Ferien nicht mehr zulässig (nur OP-Masken oder FFP2-Masken);

Falls eine Befreiung von der Präsenzpflicht für die Tage vom 20.12. bis zum 22.12.2021 beantragt werden soll, bitte ich um eine Zusendung des Antrags an das Sekretariat (sekretariat@gs-tostedt.net) bis zum kommenden Donnerstag (16.12.2021). Bitte verwenden Sie dieses Formular.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

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