Was bedeutet eine Anordnung des Gesundheitsamtes zur vorsorglichen häuslichen Quarantäne für eine Schülerin/einen Schüler?
Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich vom Gesundheitsamt, wir als Schule geben sie nur an Sie weiter. Schüler*innen, die die Anordnung zur vorsorglichen häuslichen Quarantäne haben, dürfen den eigenen Haushalt (= eigenes Haus und eigenes Grundstück) in der Quarantänezeit tatsächlich NICHT verlassen. Daran ändert auch ein negativer Corona-Test nichts. Der entsprechende Haushalt darf in dieser Zeit auch keinerlei Besuch empfangen. Alle weiteren Haushaltsmitglieder (Eltern, Geschwister etc.) dürfen den Haushalt aber verlassen und weiterhin am Leben teilnehmen, sollen ihre Kontakte aber ebenfalls auf ein Minimum beschränken. Sollten bei der Schülerin/dem Schüler oder deren Familienangehörigen Symptome auftreten, ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.