Schulvorstand der Grundschule Warmsen

Schulvorstand

In der aktuellen Fassung des § 38b Abs. 1 Satz 7 NSchG vom 01.08.2026 wird verfügt, dass für Schulen mit 3 bis 7 Lehrkräftestellen die Aufgaben des Schulvorstands auf die Gesamtkonferenz übertragen werden können. Diese Möglichkeit haben wir in der GS Warmsen umgesetzt.