Brandschutzerziehung

Zwischen der Grundschule und der Feuerwehr Warmsen (Kontaktperson ist Herr Bödeker)  besteht eine Kooperationsvereinbarung, die Kinder an einen verantwortungsvollen Umgang mit der Thematik Feuer heranzuführen.

Dazu gestalten Mitglieder der Feuerwehr im Beisein einer Lehrkraft Unterricht in allen vier Klassenstufen.

Es sind verschiedene Themen vorgesehen:

  • In der 1. Klasse steht ein Besuch des Feuerwehrgerätehauses an, um die Aufgaben der Feuerwehr genauer kennenzulernen
  • In Klasse 2 geht es um das Thema: „Feuer – Gefahren und richtiges Verhalten im Notfall.“ Besondere Beachtung findet hier das Thema „Kerzenlicht – Weihnachten – richtiger Umgang mit Feuer“.
  • Im 3. Schuljahrgang wird – in Zusammenarbeit mit dem DRK – die „Rettungswache“ behandelt. Es geht um die Themenbereiche „Erste Hilfe“ und „Notruf“. Schwerpunkte sind hierbei die Inhalte Verätzungen, Verbrennungen und Vergiftungen sowie deren vorbeugende Maßnahmen und Erstmaßnahmen.
  • In der 4. Klasse besuchen die Kinder die Jugendfeuerwehr am Gerätehaus. Sie beschäftigen sich gemeinsam mit dem richtigen Verhalten bei einem Fritteusenbrand. Um den Schülern die Gefahren beim Umgang mit heißem Fett zu verdeutlichen, werden eine Fettexplosion und eine Mehlstaubexplosion durchgeführt. Außerdem wird den Viertklässlern der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher gezeigt und Informationen zu den Fahrzeugen und den Geräten der Feuerwehr gegeben.

In allen Klassenstufen wird darauf geachtet, die Anwendung des Notrufes in Übungen zu erlernen.

Alarmplan der GS Warmsen

  1. Bricht in der Schule ein Brand aus, so ist ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers unverzüglich Alarm zu geben und die Feuerwehr und gegebenenfalls auch die Polizei und der Rettungsdienst zu verständigen. Der Erfolg eigener Lösch­versuche darf nicht abgewartet werden.
  2. Der Alarm wird in der Regel von dem Schulleiter oder seiner Stellvertreterin ausgelöst. Bei außengewöhnlichen Gefahren ist jede Lehrkraft und jede Schülerin / jeder Schüler berechtigt und verpflichtet, Alarm zu geben.
  3. Bei Dunkelheit muss sofort die gesamte Beleuchtung des Gebäudes eingeschaltet werden.
  4. Die Schülerinnen und Schüler verlassen unter Aufsicht der Lehrkräfte, bei denen sie gerade Unterricht haben, die Unterrichtsräume und das Gebäude.
    Gehbehinderte Kinder sind zu führen oder zu tragen. Auf Ruhe und Ordnung ist zu achten.
  5. Alle Fenster sind zu schließen, ebenso die Türen nach dem Verlassen der Räume.
  6. Die Lehrkräfte bleiben bei ihren Klassen, sie überzeugen sich davon, dass niemand zurückgeblieben ist (Toiletten, Nebenräume).
  7. Schüler, die zum Zeitpunkt des Alarms nicht in der Klasse waren, begeben sich unbedingt sofort zum Sammelplatz.
  8. Ist eine Klasse / Lerngruppe unbeaufsichtigt, so ist sie von der Lehrkraft einer benachbarten Klasse mit zu betreuen.
  9. Auf dem Sammelplatz stellen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler fest (Klassenbuch mit Schülerliste mitnehmen).
  10. Jede Klasse hat von den zur Verfügung stehenden Außentüren den nächsten sicheren Fluchtweg zu wählen, der ins Freie führt. Notfalls muss der Raum über die Fenster verlassen werden.
  11. Der Sammelpunkt für alle Klassen befindet sich auf dem Schulhof an der gekennzeichneten Stelle neben dem Weg zur Turnhalle. Die Klassen sind geordnet von 1a bis 4b aufzustellen, um das Überprüfen der Vollzähligkeit zu erleichtern. Jede Klasse ist von der Klassenlehrkraft über den Sammelpunkt zu informieren.