Brandschutzerziehung

Zwischen der Grundschule und der Feuerwehr Warmsen besteht eine Kooperationsvereinbarung, die Kinder an einen verantwortungsvollen Umgang mit der Thematik Feuer heranzuführen.

Dazu gestalten Mitglieder der Feuerwehr im Beisein einer Lehrkraft Unterricht in allen vier Klassenstufen.

Es sind verschiedene Themen vorgesehen:

  • In der 1. Klasse steht
    ein Besuch des Feuerwehrgerätehauses an, um die Aufgaben der Feuerwehr genauer
    kennenzulernen
  • In Klasse 2 geht es um
    das Thema: „Feuer – Gefahren und richtiges Verhalten im Notfall.“ Besondere
    Beachtung findet hier das Thema „Kerzenlicht – Weihnachten – richtiger Umgang
    mit Feuer“.
  • Im 3. Schuljahrgang wird
    – in Zusammenarbeit mit dem DRK – die „Rettungswache“ behandelt. Es geht um die
    Themenbereiche „Erste Hilfe“ und „Notruf“. Schwerpunkte sind hierbei die
    Inhalte Verätzungen, Verbrennungen und Vergiftungen sowie deren vorbeugende
    Maßnahmen und Erstmaßnahmen.
  • In der 4. Klasse besuchen
    die Kinder die Jugendfeuerwehr am Gerätehaus. Sie beschäftigen sich gemeinsam
    mit dem richtigen Verhalten bei einem Fritteusenbrand. Um den Schülern die
    Gefahren beim Umgang mit heißem Fett zu verdeutlichen, werden eine
    Fettexplosion und eine Mehlstaubexplosion durchgeführt. Außerdem wird den
    Viertklässlern der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher gezeigt und
    Informationen zu den Fahrzeugen und den Geräten der Feuerwehr gegeben.

In allen Klassenstufen wird darauf geachtet, die Anwendung des Notrufes in Übungen zu erlernen.

Alarmplan der GS Warmsen

  1. Bricht in der Schule ein Brand aus, so ist
    ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers unverzüglich Alarm zu geben und die
    Feuerwehr und gegebenenfalls auch die Polizei und der Rettungsdienst zu
    verständigen. Der Erfolg eigener Lösch­versuche darf nicht abgewartet werden.
  2. Der Alarm wird in der Regel von dem Schulleiter oder seiner
    Stellvertreterin ausgelöst. Bei außergewöhnlichen Gefahren ist jede Lehrkraft
    und jede Schülerin / jeder Schüler berechtigt und verpflichtet, Alarm zu geben.
  3. Bei Dunkelheit muss sofort die gesamte Beleuchtung des Gebäudes
    eingeschaltet werden.
  4. Die Schülerinnen und Schüler verlassen unter Aufsicht der Lehrkräfte,
    bei denen sie gerade Unterricht haben, die Unterrichtsräume und das Gebäude.

    Gehbehinderte Kinder sind zu führen oder zu tragen. Auf Ruhe und Ordnung ist zu
    achten.
  5. Alle Fenster sind zu schließen, ebenso die Türen nach dem Verlassen
    der Räume.
  6. Die Lehrkräfte bleiben bei ihren Klassen, sie überzeugen sich davon,
    dass niemand zurückgeblieben ist (Toiletten, Nebenräume).
  7. Schüler, die zum Zeitpunkt des Alarms nicht in der Klasse waren,
    begeben sich unbedingt sofort zum Sammelplatz.
  8. Ist eine Klasse / Lerngruppe unbeaufsichtigt, so ist sie von der
    Lehrkraft einer benachbarten Klasse mitzubetreuen.
  9. Auf dem Sammelplatz stellen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der
    Schülerinnen und Schüler fest (Klassenbuch mit Schülerliste mitnehmen).
  10. Jede Klasse hat von den
    zur Verfügung stehenden Außentüren den nächsten sicheren Fluchtweg zu wählen,
    der ins Freie führt. Notfalls muss der Raum über die Fenster verlassen werden.
  11. Der Sammelpunkt für alle
    Klassen befindet sich auf dem Schulhof an der gekennzeichneten Stelle neben dem
    Weg zur Turnhalle. Die Klassen sind geordnet von 1a bis 4b aufzustellen, um das
    Überprüfen der Vollzähligkeit zu erleichtern. Jede Klasse ist von der
    Klassenlehrkraft über den Sammelpunkt zu informieren.