Gewaltprävention

Die Aufgabe der Schule sehen wir auch darin, dass wir die Schülerinnen und Schüler zu einem positiven Selbstkonzept, Sozialkompetenz und Konfliktbewältigung führen.

Gewaltprävention gehört ebenso wie Gesundheits- und Suchtprävention zu den jährlich wiederkehrenden Themen im Unterricht.

Hierbei werden wir unterstützt von der Polizei mit Elternabenden und gemeinsamen Projekten, dem Projekt „Klasse 2000“ aufbauend von Klasse 1 und in den jeweils dritten  Klassen mit dem vom Präventionsrat Uchte geförderten Projekt „Mein Körper gehört mir“.

Zusätzliche Hilfen können wir uns in Einzelfällen beim Jugendamt und der Schulpsychologie sowie den sonderpädagogischen Beraterinnen und Beratern holen.

Das harmonische und wertschätzende Miteinander an unserer Schule ist ein wichtiger Baustein der Erziehung und ermöglicht eine entspannte, angstfreie Lernatmosphäre.

Aus diesem Grund wurde unsere Schulordnung entwickelt, in der auch gleichzeitig festgelegt ist, wie Regelverstöße geahndet werden.

Ein klärendes Gespräch zur Aufarbeitung der Situation mit den beteiligten Kindern gehört in jedem Fall dazu. Hierbei soll jedes Kind in Ruhe seine Version darstellen können und die Kinder sollen sich gegenseitig zuhören.

Folgende Maßnahmen werden angewandt: (vgl. dazu auch die Schulordnung)

  • Ein Konfliktblatt ausfüllen: Im ersten Schuljahr sollen die Kinder einen vom Lehrer vorgeschriebenen Text abschreiben oder ein Entschuldigungsbild malen. Im zweiten, dritten und vierten Schuljahr sollen die Kinder selbst anhand vorgegebener Fragen einen Streitbericht zu dem vorgefallenen Konflikt formulieren.
  • Die von den Kindern ausgefüllten Blätter müssen zu Hause von den Eltern unterschrieben und am nächsten Tag dem Klassenlehrer wieder übergeben werden. So erhalten die Eltern eine Rückmeldung über Regelübertretungen ihres Kindes und die wieder eingesammelten und aufbewahrten Blätter dokumentieren der Klassenlehrkraft Häufigkeit und Art von Regelverletzungen jedes einzelnen Schülers.
  • Wiedergutmachungen vereinbaren.
  • Aufenthalt in einer anderen Klasse für eine Unterrichtsstunde oder für den restlichen Schulvormittag
  • Gespräch mit den Eltern
  • Einbeziehung der Schulleitung
  • Einberufung der Klassenkonferenz zur Einleitung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, wie sie nach dem Niedersächsischen Schulgesetz vorgesehen sind.