Elternvertretung an der Grundschule

Liebe Eltern
In der Grundschule wird der Grundstein für die schulische Entwicklung und damit für die Zukunft unserer Kinder gelegt. Der Erfolg hängt dabei nicht nur von den Unterrichtsinhalten sondern auch von der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern ab, die in der Grundschule Sudmerberg seit vielen Jahren intensiv und konstruktiv als wesentlicher Bestandteil der Grundschulbildung gepflegt wird. Dabei werden auch schwierige Fragen angefasst und vernünftig gelöst. Auch soziale und kulturelle Veranstaltungen werden in das Schulleben einbezogen. Durch die aktive Mitwirkung der Eltern durch Elternvertreter in verschiedenen Gremien und Konferenzen wird die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Lehrkräfte und der Schulleitung der Grundschule Sudmerberg maßgeblich unterstützt und mitgestaltet.

Interessierten Eltern bieten sich viele Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung am Schulleben ihres Kindes an der Grundschule Sudmerberg, die in der nachfolgenden Grafik skizziert sind. Durch Anklicken der einzelnen Links werden weitere Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Gremien und Konferenzen erhalten.

Die Mitwirkung der Elternschaft in der Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 geregelt.
elternvertretung

 

Organisation
Klassenelternschaft
Klassenkonferenz
Schulelternrat
Fachkonferenzen
Gesamtkonferenz
Schulvorstand
Stadtelternrat
Kreiselternrat

 

Elternvertretung
Eine wichtige Mitwirkung der Eltern am Schulleben des Kindes stellt die Wahl zum Elternvertreter dar. In den Klassen 1 und 3 wird zum Schuljahresbeginn beim ersten Elternabend von allen anwesenden Eltern einer Klasse die Vorsitzende bzw. der Vorsitzender der Klassenelternschaft und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. Diese vertreten dann für zwei Jahre die Interessen der Eltern und stehen in enger Verbindung zu den Lehrern. Zusätzlich werden zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter für Klassenkonferenzen gewählt, die über Angelegenheiten entscheidet, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schülerinnen bzw. Schüler der Klasse betreffen.
Die Vorsitzenden jeder Klassenelternschaft sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter treffen sich mindestens zweimal im Schuljahr zur Schulelternratssitzung. Dort werden Anregungen, Fragen oder Änderungswünsche der Erziehungsberechtigten aus den einzelnen Klassen, die das Schulleben betreffen, besprochen und über Planungen und anstehende Veränderungen der Schule informiert.

Links
NSchG
§ 89 Schulelternrat,
§ 91 Wahlen,
§ 96 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule