Übergang

Das Schulgesetz hat sich zum August 2015 geändert – viele Änderungen betreffen den Übergang der Viertklässler auf die weiterführende Schule. Nach dem neuen Schulgesetz bestimmen die Eltern, welche Schulform sie für ihr Kind am geeignetsten finden. Die Grundschule berät die Eltern mittels

a) eines Elternabends, der über Schulformen, Bildungsgänge und Abschlüsse informiert (Ende Kl.3/Anf. Kl. 4)

b) zweier Beratungsgespräche, die auch protokolliert werden (Winter/Frühjahr Kl. 4).

Die Eltern können sich auf den Homepages der gewünschten Schulen und auf deren Tagen der offenen Tür weiter informieren. “Schnuppertage” , zu denen die Schüler der 4. Klassen vormittags frei gestellt werden, sind nicht zulässig.