Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, eine vorzeitige Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. Dezember 2020 und am 18. Dezember 2020. Das entsprechende Antragsformular, das bis spätestens zum Freitag, 11. Dezember 2020, 10.00 Uhr, bei der Klassenlehrkraft eingereicht worden sein muss, finden Sie unter diesem Beitrag. Spätere eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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Informationen des Kultusministeriums
Antragsformular