Schulfahrten-Konzept (Stand 2016)
Schulfahrten sind pädagogisch in vielfältiger Weise bedeutungsvoll. Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung wie Toleranz und Respekt, Verantwortung/ Selbstverantwortung und Selbstständigkeit, aber auch umwelt-und gesundheitsbewusste (im umfassenden Sinne) „bewegte“ SchülerInnen sind pädagogische Leitziele unseres Schulprogramms. Damit werden insbesondere das selbst- und mitverantwortliche Handeln innerhalb einer (internationalen) Gemeinschaft und die unterschiedlichen sozialen sowie fachlichen Ziele von Schulfahrten gleichermaßen angesprochen.
Unsere Schule organisiert im Verlaufe der sechs Schuljahre (Jahrgangsstufen 5-10) für unsere SchülerInnen 1 Klassenfahrt im Doppeljahrgang 5/6 und 1 Kurzreise als Klassenfahrt im Doppeljahrgang 7/8.
Weiterhin wird für SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 alle zwei Jahre eine Austauschfahrt nach Frankreich für die „Franzosen“ und für die „Lateiner“ eine Kulturfahrt angeboten.
Eine Englandfahrt als Angebot unserer Schule wird in Jahrgang 10 durchgeführt.
Das Europaprojekt „Erasmus +“ für Jugendliche (SchülerInnen der Jahrgangsstufen 8-10) ist das Nachfolgeprojekt von „Comenius“, an dem unsere Schule engagiert und erfolgreich teilgenommen hat. Die Planungen hierzu sind „in progress“; die Teilnahme ist freiwillig.
Tagesexkursionen werden von Lehrkräften unterschiedlicher Schulfächer in allen Jahrgangsstufen mit den jeweils spezifischen fachlichen Zielsetzungen im Verlaufe des Schuljahres initiiert und ergänzen unser Schulfahrtenkonzept ebenso wie der „Wandertag“ am Vortag der Projekttage am Schuljahresende.
1. Klassenfahrten
1.1 Erlebnis- und umweltpädagogische Klassenfahrt
Die Schülerinnen des Doppeljahrgangs 5/6 fahren in der Regel in der Jahrgangsstufe 6 für eine Woche in ein Schullandheim. Der thematische Schwerpunkt dieser Klassenfahrt sollte im Bereich Erlebnis- und Umweltpädagogik sowie Teambildung liegen. Ein mögliches Ziel ist das Schullandheim Barkhausen im Wiehengebirge.
Dort betreuen Sozialpädagogen die Schülerinnen in Kleingruppen bei kooperativen Abenteuer- und Vertrauensspielen, wie z.B. Klettern, Abseilen, Bogenschießen, Bach- und Schluchtdurchquerung, Orientierung nach Karte und Kompass, Spurensuche, Tierbeobachtung, Themenspiele „Wald und Holz“, kreative Naturbauwerke, Fossiliensuche. Auch Selbstversorgung aus dem Garten (je nach Jahreszeit) und Brotbacken ist möglich, d.h. gesunde Ernährung SchülerInnen attraktiv näher zu bringen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Bewegung und Erleben in der freien Natur bei jeder Wetterlage und stellt somit einen Gegenpol zu extensivem Medienkonsum dar. Mit diesem ausgewogenen Konzept werden unsere pädagogischen Zielsetzungen integral im spielerischen Erleben altersgerecht vermittelt.
Andere Ziele für Klassenfahrten in dieser Jahrgangsstufe sind in Erprobung, zzt. z. B. Wangerooge und Helgoland.
Die Kosten für die Eltern betragen für die Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Betreuungsangebote zzt. etwa 200,- bis 250,- Euro.
1.2 „Bewegte“ Kurzreise als Klassenfahrt
Eine Schulfahrt mit zwei Übernachtungen wird in Jahrgang 7 oder 8 als Fortsetzung „bewegter“ Klassenfahrten für unsere jungen Schülerinnen und Schüler organisiert. Die Freude an Bewegung, die auch einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheitsprophylaxe darstellt, soll auf dieser Klassenfahrt einen Schwerpunkt bilden. Hier bieten sich Aktivitäten wie z.B. Entdeckungstouren diverser Art im Harz, an der Nordsee oder anderswo in erreichbarer Nähe an. Ballspielturniere oder Schnitzeljagden in schöner Umgebung sind weitere Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler zur kreativen Ausgelassenheit anzuregen. Damit wird dem Bewegungsdrang insbesondere der jungen Schülerinnen und Schüler eine besondere Aufmerksamkeit zuteil, was oft im normalen Schulalltag nicht hinreichend möglich ist. Die Fahrt findet in der Regel im zweiten Schulhalbjahr statt; die Kosten sollten 100,-Euro für Transport, Unterkunft und Verpflegung nicht übersteigen.
2. Auslands-/Kulturfahrten als Angebot
2.1 Schüleraustausch mit Frankreich
Das Gymnasium Loxstedt unterhält seit vielen Jahren partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Frankreich. Aktuell besteht ein regelmäßiger Schüleraustausch mit dem Collège Anjou-Bretagne in Saint-Florent-le-Vieil und dem Collège Maryse Bastié in Ingrandes. Beide Gemeinden liegen an der Loire zwischen Nantes und Angers im Département Maine-etLoire.
Seit Beginn des Schuljahres 2015-16 ist der Austauschrhythmus auf jährlich eine Begegnung festgelegt. In den geraden Jahren kommen die Franzosen nach Loxstedt. In den ungeraden Jahren reisen die Loxstedter SuS nach Frankreich.
Die Kosten für die Austauschfahrt betragen derzeit etwa 350 Euro. Darin enthalten sind Hin- und Rückreise per Bus, Bahn oder Flugzeug (je nach Gruppengröße), das kulturelle Programm in Frankreich inclusive Ausflüge vor Ort und das Kantinenessen in der Schule. Die Unterbringung in den Gastfamilien ist kostenfrei.
Die Begegnungen finden unter Berücksichtigung der deutschen französischen Schul-Agenden, der Ferientermine zwischen März und Mai statt. Der genaue Termin wird jährlich neu festgelegt. Der Austausch basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Schülerinnen und Schüler, die nach Frankreich fahren, erklären sich grundsätzlich bereit, im Jahr vor oder nach der eigenen Reise eine französische Schülerin/ einen französischen Schüler zu beherbergen.
Für jede Begegnung wird von den Schülern ein Fragebogen ausgefüllt. Es werden Informationen über die eigene Person, Charaktereigenschaften, Freizeitaktivitäten u.v.a. gegeben, damit passende Partner gefunden werden können. Dies geschieht durch die organisierenden Lehrkräfte. Es findet kein Losverfahren statt. Das Sozialverhalten spielt bei der Berücksichtigung der Teilnehmer eine wichtige Rolle. Während des Aufenthaltes in Frankreich leben die Schülerinnen und Schüler in der Familie ihrer Partnerin/ihres Partners. Die Gasteltern üben während dieser Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
Vor jeder Begegnung finden in der Regel zwei Informationstreffen für die Schülerinnen und Schüler und die Eltern statt.
Die gastgebende Schule/Lehrkraft gestaltet das Programm in Absprache mit der Partnerlehrkraft. Jede Gruppe trägt dabei ihre eigenen Kosten. Die Programminhalte können variieren, je nachdem, ob ein Zuschuss vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) zu erwarten ist.
2.2 Kulturfahrt für „Lateiner“
Eine Studienfahrt wird für alle Schüler, die Latein lernen, in der 9. (bzw. 8./9.) Jahrgangsstufe als freiwilliges Angebot durchgeführt.
Die Kulturfahrt hat interessante Städte und Landschaften zum Ziel, die am oder in der Nähe des Limes bzw. in den ehemaligen römischen Provinzen auf deutschem Boden liegen. Die historischen und kulturellen Besonderheiten von Städten wie z.B. Trier, Kempten, Köln, Bonn, Mainz oder auch Regensburg stellen einen engen Bezug zum Leben, zur Herrschaft und zur Sprache der Römer her. Dort und im weiteren Umland dieser Städte soll von den Schülern der nachhaltig prägende Einfluss der Römer auf Landesausbau, Infrastrukturentwicklung, Bauwesen, Städte- und Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft sowie das Landschaftsbild erfahren werden. Der Einfluss der Römer (Latein) auf Schriftlichkeit und Schriftsprache bis in die frühe Neuzeit kann auf dieser Fahrt ebenso verdeutlicht werden wie derjenige auf die Christianisierung, die Kirchenorganisation und die Entwicklung unseres Rechtssystems.
Zur Vermittlung dieser Inhalte bieten sich die Erkundungen von archäologischen Stätten, von Bodendenkmälern, von erhaltenen oder rekonstruierten römischen Bauten, von Kirchen, von Klöstern, von mittelalterlichen Bibliotheken, von Landschaftselementen sowie Stadtführungen und Museumsbesuche an.
Die Fahrt führt in überwiegend katholisch geprägte Gebiete Süddeutschlands oder des Rheinlands. Somit vermittelt die Fahrt den Schülern durchaus auch aktuelle landeskundliche, landschaftliche und kulturell von ihrer heimatlichen Umgebung abweichende Eindrücke und Erkenntnisse, inkl. eine durchaus abweichenden Mentalität der dortigen Bevölkerung. Zusammen mit dem vertieften Eintauchen in die vergangene Kultur der Römer und die Lebensweise der provinzialrömischen Bevölkerung kann man daher als ein wesentliches Ziel der Fahrt durchaus „interkulturelles Lernen“ nennen.
Grundlegende Inhalte der Fahrt werden im Lateinunterricht und gegebenenfalls im Geschichtsunterricht vorbereitet.
Die fünf- bis sechstägige Fahrt soll je nach Jahrgangsstärke alle 1 bis 2 Jahre im Frühjahr nach den Osterferien stattfinden. Die Kosten für die Anreise, Unterkunft, Verpflegung, lokale Fahrten und Eintrittsgelder sollen 350,– Euro nicht überschreiten.
2.3 Englandfahrt
Für die 10. Jahrgangsstufe organisiert die Fachgruppe Englisch im ersten Halbjahr eine 7-tägige Englandfahrt. Motivierte und interessierte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Loxstedt haben die Möglichkeit einer freiwilligen Fahrt nach England. Die wesentlichen Ziele der Fahrt sind sprachliche, landeskundliche, persönliche und soziale.
Durch ihren Aufenthalt in England können die Schülerinnen und Schüler das im Englischunterricht Gelernte in authentischen Situationen anwenden und vertiefen. Weiterhin erhalten sie durch die Unterbringung in Gastfamilien einen Einblick in die Lebensgewohnheiten englischer Familien. Der Aufenthalt in der Metropole London mit Besichtigung wichtiger (historischer) Sehenswürdigkeiten, der Besuch eines restaurierten mittelalterlichen Schlosses, das einen hervorragenden Eindruck in die Geschichte des englischen Adels bis heute ermöglicht sowie die Besichtigung verschiedener englischer Städte (z.B. Brighton, Chichester, Hastings) lassen die Schülerinnen und Schüler mit Blick auf landeskundliche Aspekte profitieren. Darüber hinaus fordert die Englandfahrt die Schülerinnen und Schüler heraus, selbstständig völlig neue und ungewohnte Situationen zu meistern: der Aufenthalt bei einer Gastfamilie in einem fremden Land, das zeitweise eigenständige Zurechtfinden in fremden Städten in Kleingruppen, das den Rückgriff auf die Fremdsprache erfordert, Fahrten mit der London Underground, die sie bis dahin nur aus dem Englischbuch kennen etc.
Die Schülerinnen und Schüler sind während der Englandfahrt häufig in Kleingruppen eingebunden (z. B. bei der Unterbringung in Gastfamilien, bei der Erkundung der Städte etc.), was ihre sozialen Kompetenzen wie z. B. ihre Teamfähigkeit, gegenseitigen Respekt, Einhaltung von Absprachen, Verantwortung für sich und andere herausfordert. Verlässlichkeit wird ihnen auch mit Blick auf die Gesamtgruppe abverlangt.
Die Anzahl der Plätze für diese Sprachreise ist zzt. auf 45-50 begrenzt, deshalb ist von der Gesamtkonferenz ein Kriterienkatalog zum Verfahren bei der Vergabe der Reiseplätze beschlossen worden.
Die Kosten für die Eltern betragen zzt. ca. 370 Euro ausschließlich Taschengeld. Folgende Leistungen sind durch diesen Betrag gedeckt:
- Busfahrt von/bis Schule
- Fährüberfahrten Calais-Dover-Calais
- 5 Übernachtungen /Vollpension in ausgewählten englischen Gastfamilien vor Ort
- 2 Tagesfahrten nach London sowie Eintrittsgelder
- Stadtplan London für jede,n SchülerIn
- mind. 1 Tagesfahrt in die nähere Umgebung
- Eintrittsgelder für gemeinsame Unternehmungen
- Unterkunft und Verpflegung für den Busfahrer
- Parkplatz- und Straßengebühren
Die Kosten für die begleitenden Lehrkräfte betragen etwa zzt. 550,- Euro, weil diese nicht in Gastfamilien untergebracht sind, sondern in kommerziellen „Herbergen“.
Kriterienkatalog zum Verfahren bei der Vergabe der Reiseplätze
Für die Vergabe der Reiseplätze für die freiwillige Fahrt nach England im Jahrgang 10 gelten seit dem Schuljahr 2013/14 folgende Kriterien:
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Es stehen voraussichtlich ca. 45 – 50 Plätze zur Verfügung. Die Anzahl der Plätze ist u. a. abhängig von der durchschnittlichen Klassengröße des jeweiligen Jahrgangs.
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Die Gruppe wird in der Regel von 4 Kolleginnen/Kollegen der Schule begleitet.
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Die Schüler/innen, deren SV den Erwartungen in vollem Umfang entspricht (Note: b) oder besondere Anerkennung verdient (Note: a), werden bei der Vergabe der Plätze bevorzugt behandelt.
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Die Schüler/innen, deren SV den Erwartungen mit Einschränkungen entspricht (Note: d) oder den Erwartungen nicht entspricht (Note: e), werden nachrangig behandelt. Die Entscheidung, ob sie an der Reise teilnehmen dürfen, wird für jeden Einzelfall getroffen. Die Schulleitung entscheidet in diesen Fällen nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft, den Fachlehrkräften und den Planern der Englandfahrt.
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Schüler/innen, die sich in besonderem Maße für die Schule engagieren, werden bei der Vergabe der Plätze bevorzugt behandelt. Die Entscheidung wird für jeden Einzelfall getroffen. Die Schulleitung entscheidet in diesen Fällen nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft, den Fachlehrkräften und den Planern der Englandfahrt.
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Für die Schüler/innen, deren SV den Erwartungen entspricht (Note: c), werden die Reiseplätze im Losverfahren vergeben. Bei der Auslosung, die von Lehrkräften vorgenommen wird, soll ein/e Schüler/in und ein Elternteil anwesend sein, damit diese sich als Vertreter der jeweiligen Gruppe von der Anonymität und Objektivität des Losverfahrens überzeugen können.
2.4 Europaprojekt „Erasmus+“
Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften Unter der Leitaktion 2 “Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren” fördert Erasmus+ im Schulbereich ein- bis dreijährige strategische Partnerschaften in unterschiedlichen Projekttypen und mit einer Kombination von Kostenbausteinen. Von allen Projekten in dieser Förderlinie wird ein klarer Bezug zu den übergreifenden Programmzielen und zu den für die Schulbildung formulierten Prioritäten von Erasmus+ erwartet.
Diese Ziele sind insbesondere:
- Verbesserung der Qualität der Schulbildung und der frühkindlichen Bildung
- Förderung von Schlüsselkompetenzen und Vermeidung von Schulversagen
- Förderung von Gerechtigkeit und Integration in den Schulsystemen
- Stärkung der Rolle der Lehrkräfte und der Schulleitungen
- Entwicklung und Anwendung innovativer Ansätze auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene
“Good-Practice-Partnerschaften”
“Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren” widmen sich in erster Linie der stärkeren Vernetzung und dem Austausch von Verfahren und Methoden auf europäischer Ebene. Für unsere Schule kommt in diesem Zusammenhang eine strategische Schulpartnerschaft in Frage.
Hieran sind ausschließlich Schulen oder vorschulische Einrichtungen beteiligt. Im Gegensatz zu allen anderen Partnerschaftstypen gilt hier nicht das Konsortialprinzip, stattdessen schließt jede am Projekt beteiligte Einrichtung einen eigenen Vertrag über ihr Budget mit ihrer nationalen Agentur ab. Hier sind auch bilaterale Partnerschaften zwischen Einrichtungen aus nur zwei Programmstaaten möglich.
Das Gymnasium Loxstedt strebt eine erfolgreiche Antragstellung an. Diese ist jeweils im Frühjahr für das nachfolgende Schuljahr möglich.
Bei erfolgreicher Antragstellung werden alle anfallenden Kosten aus europäischen Mitteln bestritten.
Es ist ein Projektteam (Lehrkräfte) zu bilden. Darüber hinaus ist eine Schülergruppe zu bestimmen. Die Zusammensetzung des Projektteams und der Schülergruppe kann variabel gehandhabt werden.
Zur organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung sowie zur Gewinnung verlässlicher Partner sind Treffen der beteiligten Lehrkräfte und bilaterale/multilaterale Austauschfahrten möglich.
Hinweise
- Alle Schulfahrten werden von den verantwortlichen Lehrkräften im Vorlauf auf Elternabenden vorgestellt und besprochen. Die Eltern geben ihr schriftliches Einverständnis zu den jeweiligen Bedingungen der Schulfahrt; die veranstaltenden Lehrkräfte stellen einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Schulfahrt bei der Schulleitung (unter Angabe der Kosten bis spätestens zum 30. November des entsprechenden Schuljahres), sodass auf dieser Grundlage die konkreten Buchungen und die schulinternen Jahresplanungen für Klassenarbeiten und alle anderen Aktivitäten unseres umfangreichen Schullebens vorgenommen werden können.
- Für Familien, deren finanzieller „Spielraum“ begrenzt ist, hat unsere Schule einen Schulfahrten-Fonds eingerichtet, der ggf. unbürokratisch (persönliches Gespräch mit der Schulleitung) unterstützend in Anspruch genommen werden kann.
- Sofern Freiplätze von den Vertragspartnern der Schule (Jugendherberge o. A.) angeboten werden und Leistungsbestandteil des Vertragsabschlusses sind, werden diese auf alle Beteiligten der Schulfahrt umgelegt.
- Die geplanten Schulfahrten finden unter Vorbehalt der Möglichkeiten des Schulbudgets statt.
3. Tagesfahrten
„Wandertag“ und schulfachliche Exkursionen sind keine Schulfahrten im Sinne des Schulfahrten-Erlasses. Diese Unternehmungen ergänzen aber unser Schulleben in sinnvoller Weise. Besuche in unterschiedlichen Museen, Ausstellungen, Theater- und Kinovorstellungen, die Teilnahme an Sport-und anderen Wettbewerbsveranstaltungen sowie das Aufsuchen regionalgeschichtlich bedeutsamer außerschulischer Lernorte bereichern den Unterricht und können motivationsfördernd auf die SchülerInnen wirken. Unternehmungen dieser Art stellen mithin auch einen Beitrag zum Fördern und Fordern dar.