Schulordnung & Erlasse

Schulordnung für das Gymnasium Loxstedt

  1. Faires, soziales Verhalten und respektvoller Umgang aller Schulmitglieder miteinander sind die Grundlagen für ein gutes Schulleben.
  1. Jeder ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Räume und Flure sowie das Außengelände sauber gehalten und die Einrichtungsgegenstände geschont werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden verursacht, hat dafür aufzukommen (z.B. Geburtstagsrituale).
  1. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen, hat der Klassensprecher dieses unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  1. Die Klassenräume werden in den großen Pausen abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass Heizkörper und Licht ausgeschaltet sowie die Fenster geschlossen werden, wenn die Klasse ihren Klassenraum verlässt. Nach Schulschluss müssen alle Stühle hochgestellt werden.
  1. Der Sportbereich (Gebäude und Außenanlagen) sowie die Fachräume dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden. Fachräume werden in allen Pausen abgeschlossen.
  1. Während der Pausen und in Freistunden ist der Aufenthalt nur im A-/B-/F- und G-Bereich und in der Pausenhalle erlaubt, solange der Unterricht nicht gestört wird. Der F-Bereich ist Ruhezone und darf vor Schulbeginn nicht genutzt werden. Toben und Lärmen findet draußen seinen Raum. Die Jahrgänge 5 und 6 sollten das Außengelände der Schule und die Spielekisten nutzen.
  1. Auf dem Schulhof und auf den Rasenflächen sind Spiele erwünscht. Mit größeren Bällen darf jedoch nur auf den ausgewiesenen Spielflächen und den Basketballfeldern gespielt werden, um die Wände und Fenster zu schonen. Schneeballwerfen ist verboten. Bei Regenwetter wird die Pause abgeläutet. Dann haben sich alle Schüler im Gebäude aufzuhalten.
  1. Fahrräder und Mopeds dürfen auf dem Schulhof nur geschoben werden. Sie sind im Fahrradstand abzustellen.
  1. Das Verlassen des Schulgeländes ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft ist während der Unterrichtszeit, in den Freistunden und in Pausen grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Fahrschüler, die bei Unterrichtsausfall auf ihre Busse warten müssen. Beim Warten auf den Bus und in den Mittagspausen halten sich alle Schüler in der Pausenhalle, im Forum oder in dem vom Lehrerzimmer einsehbaren Außenbereich zwischen Gebäude und Busbahnhof auf. Der Weg von der Hermann-Löns-Straße zur großen Turnhalle darf nur als Durchgangsweg zum Sportbereich genutzt werden. Er ist kein Aufenthaltsort in den Pausen! Die Räume der GS Loxstedt sind weder als Aufenthaltsbereich noch als Durchgang zu benutzen.
  1. Die Nutzung von elektronischen Kleingeräten (Handy, Tablets, usw.) ist während der Schulzeit im Innen- und Außenbereich der Schule nicht erlaubt, weder hörbar noch sichtbar. Im Notfall darf im Beisein eines Lehrers das Handy benutzt werden.
  1. Das Mitbringen und der Konsum von Tabak, Alkohol und sonstiger Drogen ist in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen auch außerhalb der Schule durch Erlass des Kultusministeriums grundsätzlich verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss damit rechnen, dass die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden und die Polizei eingeschaltet wird. Das Gleiche gilt für das Mitbringen von Waffen und Munition jeglicher Art sowie von Feuerwerkskörpern.
  1. Das Mitbringen und der Konsum von Energy-Drinks ist in der Schule untersagt.
  1. Fundsachen nimmt der Hausmeister in Verwahrung. Für Geld- und Wertgegenstände (z.B. auch Mobiltelefone oder digitale Speichermedien) wird keine Haftung übernommen.

Stockmeier, StD
Schulleiter

Auf der Seite “Downloads” finden Sie die Schulordnung sowie den “Waffenerlass” (Erlass “Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen”) als Pdf-Datei zum Download.