Mit Mitteilung vom 24.09.2020 an die Schulleitungen hat das Kultusministerium eine Übersicht für den Umgang mit Krankheitssymptomen bei Schülerinnen und Schülern veröffentlicht. Aus ihr können Sie entnehmen, ob Ihr Kind zur Schule kommen darf oder ob es zu Hause bleiben soll.