LRS-Konzept

Deutsch-Förderkonzept zur Entwicklung der Lese- und Rechtschreibkompetenz sowie zur Förderung von SchülerInnen mit einer „Lese-Rechtschreib-Schwäche“

Zielsetzung

Intensive Förderung der Lese-/Rechtschreibkompetenz aller SchülerInnen ist ein zentrales Anliegen des Deutschunterrichts, insbesondere da zunehmend defizitäre Rechtschreibleistungen zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 zu konstatieren sind. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) stellt eine besondere Herausforderung dar und kann trotz Binnendifferenzierung im Rahmen des regulären Unterrichts allein nicht nachhaltig erfolgen. Um auch diese Schülerinnen und Schüler durch gezielte Hilfen individuell zu unterstützen, werden vorrangig für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Förderstunden in externen Kleingruppen bereitgestellt. Diese Förderstunden werden auf der Basis eines individuell ermittelten Förderbedarfes mit professionellem Fördermaterial durchgeführt. Darüber hinaus gilt für die pädagogische Arbeit der „Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ als maßgeblich.

Maßnahmen

1. Fördermaßnahmen können grundsätzlich nur im Rahmen der schuleigenen Möglichkeiten erfolgen.

2. Die Beachtung der Lese- und Rechtschreibkompetenz der Schülerinnen und Schüler ist Aufgabe aller Fachlehrkräfte. Auch zu diesem Zweck wurden neue Rechtschreiblexika für alle Klassenräume angeschafft, die als Präsenzbestand in allen Fächern zum Einsatz kommen sollen. Selbstständiges, tägliches Arbeiten mit diesen Nachschlagewerken soll die Relevanz der Rechtschreibung – wesentlich auch psychologisch – in den Aufmerksamkeitsfokus der Schülerinnen und Schüler lenken. Die Jahrgänge 9 und 10 erhalten darüber hinaus Fremdwörterbücher.

3.1.1 Der Förderbedarf zur Rechtschreibkompetenz wird in der Jahrgangsstufe 5 anhand von Informationen der abgebenden Grundschulen, über einen LRS-Diagnosetest (zzt. Klett-Verlag) in der Eingangswoche, weitere Test-Diktate und andere Beobachtungen am Anfang des Schuljahres festgestellt.

Die Förderordner mit den Fördermaterialien Level A-E (zzt. Klett-Verlag) werden wöchentlich in einer binnendifferenzierten Unterrichtsstunde von allen Schülern bearbeitet. Der Lernfortschritt wird fortlaufend über z. B. regelmäßig durchgeführte Übungsdiktate ermittelt.

3.1.2 Zur Entwicklung der Lesekompetenz arbeiten die SchülerInnen in Klasse 5 und 6 eine Unterrichtstunde pro Woche individuell mit einer Lesefördermappe; sehr gute LeserInnen können verstärkt Literatur aus der Schulbibliothek in diesen Stunden nutzen. Der Lernfortschritt der Lesekompetenz bzw. die Eignung des Fördermaterials wird in 7/1 evaluiert.

3.2.1 Die Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf (Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, Rd. Erl. d. MK vom 04.10.2005) werden von den unterrichtenden Fachlehrkräften festgestellt. Grundlage für weitergehende Fördermaßnahmen kann u. a. ein extern erstelltes fachliches Gutachten (z.B. der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Landkreises Cuxhaven) darstellen. Die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden in gesonderten Förderstunden von einer Fachlehrkraft mit Materialien aus geeigneten Trainingsprogrammen (zzt. wesentlich „FRESCH-Methode“) gefördert.

3.2.2 Ein Förderkurs umfasst maximal bis zu 6 Schülerinnen und Schüler.

3.2.3 Die Förderung in Kleingruppen (zzt. können 2 Gruppen angeboten werden) konzentriert sich zunächst auf den Doppeljahrgang 5/6. Ein von den Fachlehrkräften zu bestimmender Nachtest zur Rechtschreibentwicklung findet erstmals in Jahrgang 6/1 statt. Die für die Förderung bestimmten Lehrkräfte sowie die Fach- und Klassenlehrkräfte tauschen sich über die Lernfortschritte der extern geförderten Schülerinnen und Schüler aus und beschließen ggf. weiteren Förderbedarf.

4. Die Eltern werden über den im externen Förderunterricht festgestellten Lernzuwachs informiert. Für die erfolgreiche Förderung sollte eine Unterstützung durch die Eltern in Form aktiver häuslicher Begleitung ihrer Kinder im Verlauf des Förderprozesses erfolgen.

5. Die Fördermaßnahmen zur externen Förderung werden in den „ ILE-Bögen“ dokumentiert.

6. Lassen die Lernfortschritte darauf schließen, dass die Schülerin bzw. der Schüler erfolgreich im Klassenverband ohne weitere Sonderförderung mitarbeiten kann, beschließen die Fachlehrkräfte gemeinsam mit dem/der KlassenlehrerIn die Beendigung des externen Förderunterrichts.

7.1 Lassen sich nach 2 Jahren keine erkennbaren Fortschritte feststellen, werden in Absprache mit den Fachlehrkräften und dem/der KlassenlehrerIn geeignete außerschulische Maßnahmen mit den Eltern erörtert, wie z.B. eine lerntherapeutische Förderung. Die Kosten hierfür tragen die Eltern.

7.2 Schülern, bei denen die durchgeführten Hilfsmaßnahmen bis zu Beginn der Jahrgangsstufe 8 nicht zum erwarteten Erfolg geführt haben, kann bei Klassenarbeiten ein schuleigener Laptop mit Rechtschreibprogramm zur Verfügung gestellt werden, wenn die Klassenkonferenz dies (Nachteilsausgleich) beschließt und die Fähigkeit des Schülers zum schnellen Tippen bezogen auf die vorgegebene Zeit hinreichend entwickelt ist.

8. Über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz. Dabei hat sie zu berücksichtigen, dass Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein kein Grund sein dürfen, bei sonst angemessener Gesamtleistung eine Schülerin oder einen Schüler nicht zu versetzen.

8.1 Auf Beschluss der Klassenkonferenz können nach dem Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“ Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Dies sind insbesondere:

–          Ausweitung der Bearbeitungszeit

–          didaktische Hilfsmittel

–          Entwicklung einer dem individuellen Lernstand angepassten Aufgabenstellung

–          Einordnung der schriftlichen Leistung unter dem Aspekt des erreichten Lernstands mit pädagogischer Würdigung

Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) vermerkt, darf aber nicht im Zeugnis stehen.

8.2 Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann in pädagogisch begründeten Einzelfällen für Schülerinnen und Schüler mit „erheblichen/ besonderen Schwierigkeiten“ in der Rechtschreibung während der Förderphase für einen begrenzten Zeitraum von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung abgewichen werden. Hierzu werden die individuell zu ergreifenden Maßnahmen von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer der Klassenkonferenz vorgeschlagen und von dieser beschlossen. Dies sind insbesondere:

–          stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in den Fremdsprachen

–          zeitweiliger Verzicht während der Förderphase auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung

Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung werden in der ILE-Dokumentation und im Zeugnis vermerkt, nicht jedoch in Abgangs- oder Abschlusszeugnissen. Bei diesen gelten die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung. Vorrangig vor dem Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen zur Leistungsbewertung sollen Maßnahmen nach Punkt 8.1 greifen.