Regelungen zum Schuljahresbeginn für die neuen fünften Klassen

Lt. Corona-Verordnung vom 25.08.2021 und der nachfolgenden Rundverfügung der RLSB müssen alle an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen entweder geimpft, getestet oder genesen sein und dieses durch einen entsprechenden Nachweis belegen.

D. h., sollten Sie als Eltern nicht geimpft oder genesen sein, bringen Sie bitte am Donnerstagabend den negativen Nachweis aus einem Testzentrum mit. Dieser sollte nicht älter als 48 Stunden sein.

Ihr Kind macht bitte unter Aufsicht den Selbsttest, den dieses aus der Grundschule mitgebracht hat im Zeitraum am Tag der Einschulungsfeier. Als Nachweis genügt der von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Abschnitt, den sie hier als Pdf-Datei und als Docx-Datei finden. Einen solchen Abschnitt bringt ihr Kind bitte auch zukünftig an jedem Testtag mit in die Schule.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie bei Rückkehr aus einem Urlaubsland, welches als Hochinzidenz- oder Varianten-Gebiet gilt, die entsprechenden Quarantäne-Vorschriften einhalten. Das Fehlen Ihres Kindes gilt für diesen Zeitraum selbstverständlich als entschuldigt.

Schauen Sie bitte auch gerne immer mal wieder auf unserer Homepage vorbei, hier werden Sie zeitnah über Änderungen informiert. Ebenfalls sind hier unter Informationen – Downloads Materiallisten für Jg. 5 hinterlegt.

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