A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- Abmeldung, AG und KOOP, Alarmplan, Alkohol, Ansprechpartner, Antolin, Arbeitsmaterialien, Aufgabenheft
- Beschwerderegelung, Betreuung/Ganztag, Beurlaubung/Arztbesuch, Bücherei, Bundesjugendspiele, Busfahrkarte, Buskinder, Bus mit Füßen
- Catering/Mittagessen, Chor, Computer
- Datenänderung, DSGVO
- Einschulung, Elternabend, Eltern-Info, Elternsprechtage, Elternvertretung, Ehrenamtliche Helfer, Englisch
- Ferienzeiten, Finanzielle Unterstützung, Flexibilisierung des Schuleintritts (§64), Förderverein, Frühstück, Fundsachen
- Gesamtkonferenz, Größe der Schule
- Hausaufgaben, Hausmeister, Hausschuhe, Hitzefrei, Homepage, Hunde
- Klasse2000, Klassenarbeiten, Klassenfahrten/Ausflüge, Klassenkasse, Klassenlehrerin/Klassenlehrer, Klassenregeln, Kleidung, Konferenzen, Konzepte, Kopfläuse, Krankmeldung, Kreisbestenwettkämpfe
- Lernmittelausleihe, Leseförderung
- Masern, Mein Körper gehört mir, Mobilität
- Offene Ganztagsschule, Ordnung
- Pädagogische Mitarbeiterinnen, Parkmöglichkeiten, Projekte
- Rad fahren/Radfahrer, Rauchen, Regeln, Rektor, Respekt
- Sauberkeit, Schulbeginn, Schulfotograf, Schulgelände, Schulordnung,
Schulpflicht, Schulranzen, Schulvorstand, Schulweg, Selbstständigkeit, Sekretariat, Sichere Basis, Sport- und Schwimmunterricht, Sportabzeichen, Sportförderunterricht, Sportfreundliche Schule, Sprechzeiten der Lehrkräfte, Stundenplan - Telefonkette, Telefonnummern, Termine, TheWaBo,
- Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen, Unterrichtsbefreiung – Dringender Arzttermin,
Unterrichtsbefreiung – Kurmaßnahme, Unterrichtszeiten,
Umgangsformen, Unfall - Versetzung, Verlässliche Grundschule, Versicherungsschutz
- Wasser, Weiterführende Schulen, Wir machen Kinder stark
- Zeugnisse, Zu guter Letzt 🙂
Abmeldung vom Unterricht/Krankmeldung
Ist ein Kind erkrankt, sollte die Schule morgens vor der ersten Stunde (8:00 Uhr), spätestens bis 8:15 Uhr, unter 05767/243 benachrichtigt werden. Wenn das Sekretariat noch nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie bitte deutlich den Namen, die Klasse, ob das Kind an der Betreuung oder am Ganztag teilnimmt und die voraussichtliche Dauer auf den Anrufbeantworter.
Wenn das Kind wider Erwarten länger als zunächst angegeben krank sein sollte, rufen Sie bitte spätestens an dem Tag des erwarteten Schulbesuchs im Sekretariat an. Sollte keine Information über das Fehlen eines Kindes vorliegen, müssen wir von einem unerwarteten Fernbleiben ausgehen und entsprechend zeitintensiv die Suche nach dem Kind starten. Auch dafür haben Sie Ihre Notfallnummer(n) angegeben.
Wenn Ihr Kind den Schulbesuch wieder aufnimmt, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel nur erforderlich, wenn Ihr Kind längere Zeit nicht am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen darf oder wenn es direkt vor oder nach Ferientagen krank gemeldet wurde. Die Schule ist berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, wenn die Begründung fraglich erscheint und ggf. eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden könnte.
AG und KOOP:
Wir bieten verschiedene Projekte außerhalb des Unterrichts an. Diese werden für ein Halbjahr verbindlich gewählt. AGs werden immer zum Halbjahreswechsel neu gewählt, Kooperationsangebote (Abkürzung=KOOP) und der Schulchor können durchgängig wiedergewählt werden. Die AGs wählen die Kinder eigenständig, weil diese während des Schulvormittags durchgeführt werden. Für die KOOPs und den Schulchor bekommen die Kinder die Wahlzettel mit nach Hause. Bei diesen Angeboten ist die Absprache mit den Eltern zwingend erforderlich, da diese Angebote außerhalb der gebundenen Unterrichtszeit des Kindes durchgeführt werden.
Die AG-Listen werden im jeweiligen Halbjahr zeitig an der Kinder-Info-Wand vor der Mensa ausgehängt.
WER kann WAS wählen:
AGs: alle Kinder der Klassen 3 und 4
KOOP: alle Kinder aus allen Klassen
Schulchor: alle Kinder aus allen Klassen
Verträge für Kooperationsangebote (KOOPs) werden mit verschiedenen Anbietern/Vereinen geschlossen. Die Durchführung obliegt allein den außerschulischen Anbietern/Vereinen. Viele Jahre arbeiten wir mit „Sport und Gesundheit“ und dem „Musizierkreis“ zusammen. Dazu kommen immer wieder Angebote “aus dem Dorf” mit verschiedenen Projekten.
Alarmplan:
Sollte in der Schule ein Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die in unserem Alarmplan aufgeführt sind. Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken eines Brandes bzw. nach dem Auslösen eines Feueralarms. Die Fluchtwege und die Notausgänge müssen den Kindern bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger Probealarm ist vorgeschrieben und wird für Kinder und Lehrkräfte unangekündigt durchgeführt.
Ansprechpartner:
Erste Ansprechpartner in unserer Schule sind in der Regel die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese.
Haben Sie spezielle Probleme mit einer Fachlehrkraft, ist natürlich diese Ihre erste Ansprechperson.
Bei vielen Fragen und/oder Absprachen ist das Sekretariat für Sie da. Hier können Sie bei Bedarf auch einen Termin mit der Schulleitung absprechen.
Je nach Frage bzw. Problemfall wählen Sie bitte immer die direkt betroffene Person und beachten unser Beschwerdekonzept.
Antolin:
Antolin ist ein innovatives Online-Portal zur Leseförderung ab Klasse 1. Es bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die online beantworten können. Dadurch können die Kinder auf ihrem Weg zum eigenständigen Lesen und in der Entwicklung ihrer eigenen Leseidentität gefördert werden. In unserer Schulbücherei stehen viele Bücher, die im Online-Portal Antolin bearbeitet werden können. Besonderer Vorteil dieses Programms ist, dass interessierte Kinder auch im häuslichen Bereich selbstständig mit „Antolin“ arbeiten können, da jedes Kind einen eigenen Benutzernamen und ein Kennwort erhält, um sich beim Schroedel Verlag, (der „Antolin“ verwaltet), kostenlos einzuloggen.
Arbeitsmaterialien:
Eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte regelmäßig in den Schultornister Ihres Kindes und stellen Sie sicher, dass Ersatzbeschaffungen (z. B.: Hefte, Schreibwerkzeuge, Mappen, … ) rechtzeitig erfolgen. Die Kinder sollten so früh wie möglich in die Organisation der Materialien und des Tornisters eingebunden werden.
Gewünscht und bewährt hat sich die Kennzeichnung aller Materialien mit dem Namen des Kindes. Ebenso sinnvoll ist die Kennzeichnung der Sportsachen, der Kleidung und der Jacken.
Aufgabenheft:
Ein wichtiges „Informationsmittel“ zwischen Schule und Elternhaus stellt das Aufgabenheft dar. Es wird nicht nur zum Aufschreiben der Hausaufgaben genutzt, sondern bietet sowohl Lehrkräften als auch Eltern die Möglichkeit, Kurzmitteilungen, die das jeweilige Kind betreffen, zu übermitteln.
B
Betreuungs- und Ganztagsangebot:
Die Grundschule Warmsen ist eine verlässliche Grundschule. Unsere Schülerinnen und Schüler können außerhalb unseres umfassenden Schulangebots noch an den Betreuungszeiten in der ersten, fünften und/oder sechsten Stunde teilnehmen. Sollte sich der Stundenplan ändern oder sich ein Unterrichtsausfall ergeben, gehen alle angemeldeten Kinder in ihre Betreuungsgruppen. Über besondere Ausnahmesituationen werden Sie rechtzeitig informiert. Diese Betreuungszeit ist kostenlos.
Außerdem ist die Grundschule Warmsen eine Offene Ganztagsschule. Ihre Kinder können nach dem Unterricht bzw. nach den Betreuungszeiten an allen oder nur an durch Sie ausgewählten Tagen das Angebot des Offenen Ganztags nutzen. Dazu wird den Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die sechste Stunde ein warmes Mittagessen gereicht. Anschließend bieten wir montags bis donnerstags in der siebten und achten Stunde bis 15:40 Uhr immer eine Hausaufgabenzeit und dazu KOOPs und freies Spiel an. Freitags endet die Ganztagsbetreuung allerdings schon um 14:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass je nach Kooperationspartner die Hausaufgabenzeit in der siebten oder achten Stunde liegen kann.
Diese Angebote sind aktuell grundsätzlich kostenlos.
Das warme Mittagessen kostet z.Z. (2023) 3,95 €. Sind Sie beihilfeberechtigt, kostet das Mittagessen 1,00€ – bitte informieren Sie uns, welche Institution Sie unterstützt. Sollte Ihr Kind einmal nicht anwesend sein (krank, Arzttermin, Kur, …), informieren Sie uns bitte rechtzeitig bis 8:30 Uhr, damit das Essen Ihres Kindes für den Folgetag bzw. die absehbaren Fehltage abbestellt werden kann. Zum Ende eines jeden Monats wird der Betrag berechnet, den Sie für die Mahlzeiten Ihres Kindes bezahlen müssen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrift. Achten Sie bitte auf die Deckungsfähigkeit Ihres Kontos, sonst entstehen zusätzlich Kosten von 3,00 €. Bei Kontoänderungen oder anderen Problemen geben Sie uns umgehend Bescheid. Bitte geben Sie uns Ihr Einverständnis sowie Ihre Kontodaten auf der Anmeldung.
Sowohl die Anmeldung zur Betreuung von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bzw. 13:25 Uhr als auch die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung bis 14:55 Uhr (neu ab Schuljahr 2024/25) oder 15:40 Uhr bzw. freitags 14:00 Uhr gilt für ein Schulhalbjahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Schulhalbjahr. Änderungen sind grundsätzlich nur zum Halbjahr möglich. Sollten sich Veränderungen der Familiensituation oder sonstige Gründe während eines Halbjahres ergeben, die eine Veränderung der angemeldeten Zeiten erfordern, melden Sie sich bitte bei uns.
Mit der Anmeldung besteht für Ihr Kind selbstverständlich Anwesenheitspflicht. Ein frühzeitiges Verlassen der Gruppen vor der Schlusszeit ist aus Gründen der Aufsichts- und der Personalplanung verständlicherweise nicht möglich.
Beschwerderegelung:
Unsere Schülerinnen und Schüler wenden sich bei Fragen und Problemen zunächst an den/die Klassensprecher/in, die Fachlehrkraft oder die Klassenlehrkraft. Außerdem wissen unsere Kinder, dass sie sich grundsätzlich an jeden in der Schule tätigen Erwachsenen wenden können.
Sie als Eltern unserer Schüler/innen wenden sich bitte zunächst an die betroffene Fachlehrkraft, an die Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung. Diesen Weg müssen Sie jedoch nicht einhalten, wenn persönliche Gründe dagegen stehen. Desweitern haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorzutragen. Alle anderen Personen beschweren sich bitte direkt bei der Schulleitung.
Beurlaubung/Arztbesuch:
Für besondere Situationen kann ein Kind für einen Tag durch die Klassenleitung vom Schulunterricht befreit werden. Für mehr Tage kann eine Beurlaubung nur durch die Schulleitung erfolgen. Darunter fallen auch Arztbesuche, die nicht für den Nachmittag terminiert werden können, oder auch Kurmaßnahmen.
Bitte sprechen Sie frühzeitig die Klassenlehrkraft an bzw. sprechen Sie mit dem Sekretariat.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien oder beweglichen Ferientage darf ein Schüler/eine Schülerin nicht beurlaubt werden.
Bücherei:
Um die Lesemotivation zu steigern, bietet Frau Roders-Krause den Kindern regelmäßig dienstags und donnerstags während der großen Pause die Möglichkeit, sich Bücher auszuleihen. Dafür wird im zweiten Schulhalbjahr der ersten Klasse ein einmaliges Büchereigeld in Höhe von 5 Euro eingesammelt. In der Schulbücherei stehen den Kindern etwa 2500 Bücher zur Verfügung, die z.T. auch mit antolin bearbeitet werden können.
Bundesjugendspiele:
Jährlich – in der Regel kurz vor den Sommerferien – führen wir auf unserem „Sportplatz“ die Bundesjugendspiele seit 2022 als Wettbewerb durch. Die altbekannten 4-Kampf-Stationen des Wettkampfes im 50-Meter-Lauf, Werfen, Weitsprung und Langlauf werden in diesem Wettbewerb nun für alle Jahrgänge in unterschiedlichen Sportstationen integriert und in Variationen durchgeführt. Zusätzlich werden immer wieder neue Stationen angeboten. Diese Stationen werden als Zusatzstationen von allen Kindern genutzt und somit die Wartezeit zwischen den offiziellen 4-Kampf-Stationen sinnvoll gestaltet. Dazu werden immer auch Wettbewerbsformen wie Tauziehen, Staffellauf oder Völkerball angeboten, mit denen die Kinder in Gruppen gegeneinander antreten können.
In diesem Zusammenhang und im Unterricht erarbeiten wir sportliche Ergebnisse, die für das Erlangen des Sportabzeichens genutzt werden können.
Busfahrkarte verloren:
Wir werden Ihrem Kind eine Ersatzkarte ausstellen und Ihnen gleichzeitig einen Antrag der Verkehrsgesellschaft des Landkreises Nienburg für eine neue Karte mitgeben. Diese ist für Sie kostenpflichtig.
Buskinder:
Fahrschüler haben einen Anspruch auf kostenlose Nutzung des Schulbusses. Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle zu verhalten haben.
Mit der Aufsicht über die Fahrschüler an der Haltestelle vor der Schule vor Schulbeginn und nach Schulschluss sind Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiterinnen betraut.
Bus mit Füßen:
Ein „Bus mit Füßen“ ist eine organisierte Gehgemeinschaft von Grundschülern, die von deren Eltern, Großeltern oder freiwilligen Helfern begleitet wird. Die Kinder treffen sich jeden Morgen an ihren „Haltestellen“ und laufen gemeinsam auf ihrer „Buslinie“ zu Fuß zur Schule. So füllt sich der „Bus“ nach und nach und alle Jungen und Mädchen gelangen sicher zur Schule.
Was haben die Kinder und Eltern davon?
Der „Bus mit Füßen“ bietet mehr als Sicherheit auf dem Schulweg. Er bringt Kinder in Bewegung, fördert ihre Selbständigkeit, ihren Orientierungssinn und Kommunikation und lenkt ihre Konzentration auf den Unterricht. Außerdem schulen die Kinder ihren Orientierungssinn im Ort und lernen ganz nebenbei korrektes Verkehrsverhalten. Sie treffen schon morgens auf dem Schulweg ihre Freunde, kommunizieren, entwickeln dabei soziale Kompetenz und übernehmen in der Gruppe Verantwortung für sich selbst und andere.
Auch die Eltern profitieren davon. Sie müssen ihr Kind nicht mehr jeden Tag selbst zur Schule bringen oder fahren, sondern können sich in der Begleitung des „Busses“ mit anderen Eltern, Großeltern oder freiwilligen Schulwegbegleitern im Rotationsverfahren abwechseln. Neben der Zeitersparnis profitieren sie auch dadurch, dass sie ihr Kind immer in sicherer Begleitung wissen, können Kontakte zu anderen Eltern knüpfen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsförderung ihrer Kinder, der Verringerung des motorisierten Verkehrs vor Ihrer Schule und damit zur Verkehrssicherheit und nicht zuletzt zum Umweltschutz.
Durch den reduzierten Bringverkehr sinkt auch insgesamt das Verkehrsaufkommen an den Schulen. So wird die Situation für die Kinder deutlich verbessert.
Wie funktioniert der „Bus mit Füßen“?
Fünf bis acht Grundschulkinder gehen zu Fuß, begleitet durch einen Erwachsenen auf einer festgelegten „Buslinie“ (Route) zur Schule. Die Eltern wechseln sich in der Begleitung der Kinder im Rotationsverfahren ab, ggf. auch mit Großeltern bzw. freiwilligen Helfern, was die Eltern zusätzlich entlastet.
Auf der „Buslinie“ befinden sich festgelegte „Haltestellen“ (Treffpunkte), an denen die Kinder abgeholt werden. Abwechselnd übernehmen die Kinder die Rolle des „Busfahrers“, „Schaffners“ oder des „Fahrgastes“. Das erhöht die Motivation und fördert auf spielerische Art Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Orientierungssinn. Sobald die Kinder selbstbewusst und sicher ihren Schulweg zurücklegen, setzen sie ihren „Bus mit Füßen“ ohne Begleitung fort.
C
Catering/Mittagessen:
Erste Sahne, Minden. Kosten pro Kindermenü (2023): 3,95 €
Unser Anbieter liefert an allen 5 Wochentagen pünktlich auf 13:30 Uhr zu unserem Mittagessen im Ganztag die Bestellungen der Kinder. Jede Woche können sie aus 3 verschiedenen Menues wählen, auch Kinder mit besonderen Unverträglichkeiten bekommen ihre spezielle Mahlzeit.
Es ist ganz schön schwierig, sich die gewählten Menues zu merken, aber dafür gibt es eine Bestellliste aus dem Sekretariat, mit der die Kinder aufgerufen werden und an ihre Wahl Essen 1, 2 oder 3 erinnert werden.
Chor:
Seit dem Schuljahr 2014/2015 besteht der Schulchor unserer Schule. Einmal pro Woche treffen sie die sangeswilligen Kinder aller Jahrgangsstufen und werden von der ausgebildeten Musiklehrerin Frau Heile in zum Teil schon schweren Musikstücken ausgebildet.
Spannend und schön sind die Aufführungen des Chores an allen unseren Schulveranstaltungen.
Auch und gerade die Auftritte außerhalb der Schule, z. B. an Seniorentreffen oder auf Gehannvors Hof sind für die Kinder besonders aufregend, aber auch immer wieder eine große Freude.
Computer:
An unserer Schule werden die Kinder schon früh an den Umgang mit dem Computer und der digitalen Welt herangeführt. Die Kinder sollen gemäß unseres Medienkonzepts mit Computer und Internet Erfahrungen machen, Möglichkeiten entwickeln und Gefahren erkennen. Dazu werden die Kinder in verschiedenen Datenbanken personalisiert gespeichert (mit Ihrer Zustimmung: DSGVO), um die Arbeit mit dem Computer und den Zugang zum Intranet/Internet zu ermöglichen. Aktuell (2019) bearbeiten wir mit Laptops (und bald mit Tablets) verschiedene Programme wie „Word“, „antolin“, „Budenberg“, Malprogramme, Kreuzworträtsel und andere Lern-Apps.
Seit einigen Jahren sind insgesamt 25 Laptops in den Klassen verteilt und können durch einen zusätzlichen Laptopwagen mit weiteren 12 Laptops aufgestockt werden.
Im Zuge des Digitalpaktes sind seit 2024 digitale Tafeln in unseren Klassenräumen eingebaut und ergänzen bzw. ersetzen die Kreidetafeln. Dazu konnten noch 49 iPads angeschafft werden. Damit eröffnen sich viele neue Möglichkeiten, die wir uns als Team erarbeiten und mit und für die Kinder einsetzen.
D
Datenänderung:
Änderungen bei den notwendigen persönlichen Daten von Schülerinnen und Schülern müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig bei den Notfallnummern.
DSGVO:
Einwilligung nach Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die bis Mai 2018 gängige Praxis in Schulen, Daten zu verarbeiten und zu veröffentlichen, hat sich mit der Entwicklung der digitalen Möglichkeiten auch weiterentwickelt. Die Gründe, warum Schule Daten erhebt und verarbeitet, haben sich allerdings ebenso wenig geändert wie der Wunsch, schulische Veranstaltungen, Projekte und Produkte der Schulgemeinschaft zu veröffentlichen (DSGVO der Homepage).
Die seit Mai 2018 gültige DSGVO bedeutet, dass wir alle uns mehr mit den Möglichkeiten und damit auch den Risikopotentialen der Datenverarbeitung auseinandersetzten müssen. Diesen Ansatz unterstützt auch die Grundschule Warmsen, hat aber weiterhin ein berechtigtes Interesse, das Schulleben in seit vielen Jahren gewohnter Weise der Schulöffentlichkeit zu präsentieren und in angemessener Weise in nun auch schon seit vielen Jahren gewohnter Weise in öffentlichen Medien (Homepage, Zeitung) darzustellen. Die Grundschule Warmsen ist immer bemüht, gemäß den aktuellen Vorgaben den Datenschutzregeln zu agieren. Fragen und Anregungen sind immer willkommen.
Die Einwilligungserklärung wird jeder Familie zur Anmeldung des Kindes in Papierform ausgehändigt!
Aktuell (2024) wird eine Überarbeitung entwickelt und mit dem Schulelternrat abgestimmt. Im Schuljahr 2024/25 werden wir mit der überarbeiteten Version wieder sicher arbeiten können.
E
Einschulung:
In Niedersachsen werden die Kinder immer am ersten Samstag nach dem Ende der Sommerferien eingeschult. An diesem Tag können die Kinder um 9.30 Uhr an einem Gottesdienst teilnehmen. In der Schule findet ab 10.30 Uhr eine Einschulungsfeier statt, ehe die Erstklässler im Anschluss daran ihre „erste Schulstunde“ haben. Der erste Schultag endet gegen 12.00 Uhr.
Die Kinder der 4. Klassen und die ggf. die Chorkinder gestalten die Einschulungsfeier mit. Für diese ist an diesem Samstag Schulpflicht.
Elternabend:
Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der Vertreterinnen/Vertreter der Klassenelternschaft. Dieses sind die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft, die/der Stellvertreter(in) sowie Vertreter(innen) für die Klassenkonferenz.
Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG § 89(2)) die regelmäßige Einberufung einer Elternversammlung, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist.
Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen.
Eltern-Info:
Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von den Klassenlehrkräften ausgeteilt und von den Kindern in die „Wichtig-Mappe“ geheftet.
Elternsprechtage:
Im November eines jeden Schuljahres lädt die Schule zu Elternsprechtagen ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrkräften Ihres Kindes zu sprechen.
Elternvertretung:
Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (NSchG §§ 90, 91).
Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/ Vertreterinnen für die Klassenkonferenz
(Zeugniskonferenz).
Elternvertreter können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.
Ehrenamtliche Helfer:
Seit wirklich vielen Jahren werden wir von “Leuten aus dem Dorf” unterstützt. Angefangen als Projekt “Lesepaten” unter Führung und Organisation von Frau Wichert, entwickelte sich das “Tun” und die “Arbeit” der Helferinnen und Helfer mit der Zeit und wachsender Erfahrung zu einer Hilfe und Unterstützung, die weit über das ursprüngliche Ziel hinaus gingen. Daher ist die Bezeichnung “Lesepaten” nicht mehr passend und hat sich in “Lernpaten” entwickelt.
An dieser Stelle ein dickes DANKESCHÖN an unsere Unterstützer!
Englisch:
In den 3. und 4. Klassen werden im Rahmen des frühen Fremdsprachenlernens je 2 Wochenstunden Englisch unterrichtet. In Klasse 4 erfolgt eine Benotung, die jedoch nicht für die Versetzung entscheidend ist.
F
Ferienzeiten:
Die Ferienzeiten finden Sie in unserer Rubrik Termine 1. HJ bzw 2. HJ oder im Internet unter www.schulferien.org.
Finanzielle Unterstützung:
Im Rahmen des Lokalen Sonderfonds unterstützt der Landkreis Nienburg Kinder aus finanziell benachteiligten Familien durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dieser Familien soll durch diesen Fonds die Teilnahme an kulturellen und schulischen Aktionen ermöglicht werden.
Sollten Sie leistungsberechtigt sein, wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns oder an die Samtgemeinde in Uchte.
Außerdem gibt es einen Schulmittelfond und den Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Warmsen e.V.
Flexibilisierung des Schuleintritts (§64):
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.
Förderverein:
Der Förderverein wurde bereits 1974 gegründet, mit dem Ziel, die Arbeit der Schule ideell und finanziell zu unterstützen. Seit 2008 ist Axel Reckweg erster Vorsitzender und organisiert die Arbeit und die Aktionen. Bei vielen Gelegenheiten kann der Einsatz des Fördervereins gesehen werden. Engagierte Mütter und Väter begleiten die Einschulungsfeier und Schulfeste, richten Sport- und Spielfeste aus, führen Pflegearbeiten für die Spielgeräte auf unserem bemerkenswert schönen Schulhof durch (der mit Hilfe des Fördervereins und der Eltern soooo schön werden konnte, aber auch TeWaBo muss hier erwähnt werden) und packen immer mit an, wenn helfende Hände gebraucht werden (Zirkusprojekt, Weihnachtszauber, Weihnachtsbasteln, …)
Mit den Beiträgen und Spenden hat der Förderverein in den letzten Jahren schon vieles für die Kinder bewegt: Anschaffung von Spielkisten und Pausenspielen, von Spielgeräten und Unterrichtsmedien, die finanzielle Unterstützung bei der Neugestaltung des Schulhofes.
Der Verein der Freund und Förderer e.V. stellt sich der Elternschaft am ersten Elternabend des Schuljahres der Klasse 1 vor.
Werden auch Sie Mitglied im Förderverein! Wenn alle Familien für „kleines Geld“ beitreten, kann mit den finanziellen Mitteln und Einsatzbereitschaft „großes“ bewegt werden.
Frühstück:
Nach der 2. Schulstunde wird zum Ende der großen Pause gemeinsam im Klassenraum gefrühstückt. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse) ist. Vermeiden Sie es, Ihrem Kind gesüßte „Pausensnacks“ und dergleichen mitzugeben. Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück möglichst in Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit.
Getränke braucht Ihr Kind nicht mitzubringen. Wir trinken Wasser, das der Getränkedienst der Klassen aus der Mensa holt. Hier befindet sich ein „Elisa QuellwasserSystem“, aus dem ein „Ausgezeichnetes Trinkwasser, feinstfiltriert, vergleichbar mit tiefenfiltriertem Wasser, das durch viele Gesteins- und Erdschichten gesickert ist und quicklebendiges, gut schmeckendes Trinkwasser mit QuellWasserCharakter (…)“ entnommen wird. (Zitat: https://www.wasserforschung.de/haushalt/untertischanlagen.html)
Denken Sie vor Schulbeginn daran, dass zu einem guten Schulstart ein gesundes Frühstück zu Hause gehört!
Fundsachen:
Es ist schon erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres alles in der Schule vergessen wird.
Im Eingangsbereich vor der Mensa steht ein Regal für Fundsachen.
Die Sachen, für die sich kein Eigentümer findet, werden entsorgt.
G
Gesamtkonferenz:
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Mitglieder der Gesamtkonferenz an unserer Schule sind alle Lehrkräfte, die päd. Mitarbeiterinnen, 3 gewählte Vertreter/ Vertreterinnen aus der Schulelternschaft sowie Hausmeister und Sekretärin.
Größe der Schule:
Z. Zt. (2023) 7 Klassen, 123 Schüler/innen, 7 Lehrkräfte, 1 Förderschullehrkraft, 4 Pädagogische Mitarbeiterinnen, 2 Küchenkräfte, 2 Reinigungskräfte, Bufdi, Hausmeister, Sekretärin und Rektor.
H
Hausaufgaben:
Hausaufgaben sind zum Üben und Vertiefen des Gelernten gedacht. Hausaufgaben können aber auch zum Ziel haben, bestimmte Lerninhalte eigenständig zu erarbeiten und dann im Unterricht den anderen zu erklären.
Das bedeutet, dass die Kinder ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe erledigen können sollten. Denken Sie bitte immer daran: Sie sind keine Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Ihr Kind häufig Probleme mit den Hausaufgaben hat.
Hausaufgaben sollten der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein: Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen.
Hausaufgaben von Freitag zum Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über die Ferienzeiten.
Wenn Ihr Kind krank ist, kann es nicht lernen und auch keine Hausaufgaben machen. Wenn es ihm wieder besser geht, können Sie sich bei einer/einem Mitschüler/in nach den Hausaufgaben und dem Unterrichtsstoff erkundigen. In einigen Klassen gibt es besondere Absprachen. Gleichwohl sind die Eltern in der Pflicht, den Lernstoff zu organisieren. In vielen Fällen sind die Kinder durchaus in der Lage, sich mit dem Lernstoff zu beschäftigen bzw. diesen nachzuholen.
Sollte Ihr Kind länger erkrankt sein, sprechen Sie die Klassenlehrkraft an, um Einzelheiten abzusprechen.
Hausmeister:
Herr Herbert Bödeker
Hausschuhe:
Die Kinder wechseln vor Unterrichtsbeginn ihre Straßenschuhe und ziehen eigene Hausschuhe an, die vor jedem Klassenraum abgestellt sind. Diese werden während des Schulvormittags in den Klassenräumen und im Schulgebäude getragen.
Hitzefrei:
An unserer Verlässlichen Grundschule gibt es grundsätzlich kein „hitzefrei“, da sich die Eltern auf die im Stundenplan aufgeführten Schulschlusszeiten verlassen können müssen.
Selbstverständlich nehmen wir bei hohen Temperaturen Rücksicht auf die verminderte Leistungsbereitschaft der Kinder.
Homepage:
Seit vielen Jahren nutzen wir das Internet zur Darstellung unserer Schule mit der/dieser Homepage. Hier können die grundsätzlichen Daten und Konzepte abgerufen werden, die Termine für die Halbjahre gefunden werden, aber auch aktuelle und auch “historische” Aktivitäten der Kinder unserer Schule betrachtet werden.
Seit dem 1. April 2019 haben wir eine neue Homepage auf einem Server der Landsschulbehörde. Damit hat sich auch das Layout geändert. Die Inhalte sind – hoffentlich – aktuell gültig. Allerdings werden wir nur ausgesuchte Beiträge in die neue Homepage einarbeiten, da das doch recht viel Zeit und Aufwand kostet.
Sollten Sie Fehler oder Ungereimtheiten entdecken oder einen für alle wichtigen Beitrag vermissen, sprechen Sie uns bitte an.
K
Klasse2000:
Kinder sind voller Wissensdrang und haben Spaß an einem aktiven und gesunden Leben.
Diese positive Haltung wollen wir frühzeitig unterstützen, um die Entwicklung zu einem gesunden Leben ohne Sucht und Gewalt zu fördern. Die beste Vorbeugung ist die Förderung der Fähigkeiten und der Persönlichkeit der Kinder – das ist wissenschaftlich belegt und auf dieser Erkenntnis baut das Konzept von Klasse2000 auf. Kontinuierlich von Klasse 1 bis 4 lernen die Kinder mit Klasse2000 das 1×1 des gesunden Lebens. Lehrkräfte und speziell geschulte Gesundheitsförderer gestalten rund 15 Klasse2000-Stunden pro Schuljahr zu den wichtigsten Gesundheits- und Lebenskompetenzen. So entwickeln Kinder Kenntnisse, Haltungen und Fertigkeiten, mit denen sie ihren Alltag so bewältigen können, dass sie sich wohlfühlen und gesund bleiben.
Kinder kennen ihren Körper und entwickeln eine positive Einstellung zur Gesundheit. Sie kennen die Bedeutung von gesunder Ernährung und Bewegung und haben Freude an einem aktiven Leben. Kinder entwickeln persönliche und soziale Kompetenzen. Sie lernen den kritischen Umgang mit Tabak, Alkohol und Versprechen der Werbung. Das Umfeld der Kinder – Eltern, Schule, Gemeinde – unterstützt sie beim gesunden Aufwachsen.
Themenblöcke der einzelnen Jahrgangsstufen
Klasse 1: Luft und Atmung, Bewegung – so funktioniert es!
Klasse 2: Der Weg der Nahrung, Entspannung, KLARO der Gefühlsforscher
Klasse 3: Herz und Kreislauf, Gefühle? Alles KLARO!, Zusammen sind wir stark (Gemeinschaftsgefühl stärken)
Klasse 4: Mein Gehirn – besser als jeder Computer, Glück und Werbung (Nikotin und Alkohol? Nein danke!), Fit fürs Leben – ich bleib dabei!
Klassenarbeiten:
Im 1. und 2. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kurze Lernkontrollen dienen der individuellen Dokumentation der Lernentwicklung und werden nicht benotet. Im Laufe des zweiten Schuljahres werden die Kinder mit kleinen Abfragen wie „Das kann ich schon“ auf schriftliche Lernkontrollen vorbereitet.
Im 3. und im 4. Schuljahr werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, aber auch in den sogenannten Nebenfächern Arbeiten geschrieben, die zensiert werden. Die Anzahl ist von den Fachkonferenzen festgelegt worden.
Außerdem können besondere schriftliche Lernkontrollen wie z.B. die Matheolympiade einen Überblick über den individuellen Lernstand der Kinder im Vergleich mit einer größeren Vergleichsgruppe geben. Diese Übungen werden nicht benotet.
Alle weiteren Informationen hierüber erhalten Sie von der Klassenlehrkraft oder von den Fachlehrkräften.
Klassenfahrten/Ausflüge:
Zu den besonderen Erlebnissen zählen die Klassenfahrten. Während in den ersten beiden Klassen meist nur eintägige Ausflüge unternommen werden (z. B.: Tierpark Ströhen, Zoo Osnabrück, …), können ab Klasse 3 mehrtägige Fahrten (bis zu 4 Übernachtungen) durchgeführt werden. Die Informationen über geplante Klassenausflüge und -fahrten erhalten Sie rechtzeitig von der Klassenlehrkraft bzw. werden auf Elternabenden abgesprochen.
Klassenkasse:
Jede Klasse führt ein Klassenkonto.
Die Einzelheiten hierzu werden auf den Elternabenden besprochen.
Klassenlehrerin/Klassenlehrer:
Die Klassenlehrkräfte sind erste Absprechpartner sowohl für Sie als auch für die Kinder. An unserer Schule führt eine Lehrkraft in der Regel die Klasse durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse. Ein Wechsel der Klassenlehrkraft findet nur aufgrund besonderer Situationen statt.
Klassenregeln:
Die Klassenlehrkraft stellt zusammen mit den Kindern Verhaltensregeln auf, die von allen Kindern in der Klasse bzw. der Schulgemeinschaft eingehalten werden müssen. Die Klassenregeln werden regelmäßig im Unterricht besprochen.
Kleidung:
Die Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und strapazierfähig sein. Wichtig ist, dass Ihr Kind die eigene Kleidung kennt („Wem gehört die Jacke am Kleiderhaken?“ „Wessen Schuhe liegen im Umkleideraum?“). Sinnvoll ist, die Kleidung mit dem Namen des Kindes zu versehen. Die Kinder sind sehr stolz darauf, zu Beginn der Schulzeit eine Schleife binden zu können.
Konferenzen:
In der Schule finden regelmäßig folgende Konferenzen in unterschiedlicher Besetzung statt: Gesamtkonferenz, Sitzung des Schulvorstandes, Fachkonferenz, Zeugniskonferenz. Zusätzlich können bei Bedarf weitere Konferenzen einberufen werden.
Konzepte
Unsere Konzepte können Sie unter „Konzepte“ auf dieser Homepage einsehen.
Kopfläuse:
Sollten Sie einen Kopflausbefall auf dem Kopf Ihres Kindes feststellen, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Um eine Ausbreitung zu vermeiden, bitten wir die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse in Form eines Elternbriefes, ihre Kinder entsprechend zu untersuchen oder durch ihren Hausarzt untersuchen zu lassen.
Der Befall durch Kopfläuse gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht als Krankheit. Ebenso sind sie kein Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit.
Im Kindergarten und in der Grundschule werden erfahrungsgemäß Kinder häufiger von Läusen befallen. Die Übertragung erfolgt durch dichten Kopfkontakt oder durch Kleidungsstücke, die nebeneinander hängen (Jacken, Anoraks, Mützen). Kopfläuse sind meldepflichtig. Diese Meldung erfolgt durch die Schule an das Gesundheitsamt Nienburg.
Kreisbestenwettkämpfe:
Als Sportfreundliche Schule nehmen wir regelmäßig an verschiedenen Kreisbestenwettkämpfen teil. Bei diesen Wettkämpfen vertreten uns die leistungsstärksten Kinder der jeweiligen Disziplin.
Im Sommer, nach den Bundesjugendspielen, wird „Leichtathletik“, im Winter werden häufig die Wettkämpfe „Völkerball“ und „Fußball“ durchgeführt.
L
Lernmittelausleihe:
In Niedersachsen gibt es keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können jedoch Lernmittel für den Unterricht eingesetzt werden, die gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden können. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist dann freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen frühzeitig bekannt gegeben; dabei werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf einer Liste werden dann die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.
Es besteht nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit auf entgeltlose Ausleihe. Hierzu müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.
Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher zu einem Preis von 80 % des normalen Mietpreises ausleihen.
Die Kinder sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen. Wir empfehlen deshalb dringend, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag zu versehen.
Leseförderung:
An unserer Grundschule nutzen wir das Internet-Programm „Antolin“. Die Kinder können auf der Internetseite www.antolin.de Fragen zu Büchern, die sie gelesen haben, beantworten. So können die Kinder selbst, aber auch die Lehrkräfte und die Eltern erkennen, ob sie den Inhalt eines Buches verstanden haben. Die Lehrkräfte erhalten auf diesem Weg eine zusätzliche Information zur Lesekompetenz jedes einzelnen Kindes.
Außerdem werden wir von LeseLernPaten unterstützt.
M
Masern:
Das neue Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Personen, die ab Stichtag 1. März 2020 neu in einer Einrichtung aufgenommen werden, eine Masernimpfung nachweisen müssen. Für alle Personen, die vor dem 1. März 2020 in einer Einrichtung betreut wurden, untergebracht oder beschäftigt sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des amtlichen Impfausweises oder durch eine ärztliche Bescheinigung, dass beispielsweise durch eine vorangegangene Erkrankung an Masern ein hinreichender Impfschutz besteht.
Weitere Informationen beim Niedersächsischen Kultusministerium.
Mein Körper gehört mir:
Es ist ein Projekt des Präventionsrates des Samtgemeinde Uchte in Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Samtgemeinde. Die Kosten teilen sich Präventionsrat, Fördervereine der Grundschulen und die Eltern.
An diesem Projekt über sexuellen Missbrauch arbeiten in Warmsen die Kinder der Klassen 3. Es geht um Selbstbestimmung und ein Selbst-Gefühl. Die Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück führt einen einführenden Elternabend und anschließend einige Projektstunden mit den Kindern durch. Grundsätzlich geht es immer um die Frage/Aussage:
1. Habe ich ein Ja- oder ein Nein-Gefühl?
2. Weiß jemand, wo ich bin?
3. Bekomme ich Hilfe, wenn ich Hilfe brauche?
Den Kindern werden in diesem Projekt verschiedene Sequenzen als Theaterstück vorgespielt. Den Schauspielerinnen und Schauspielern gelingt es, an besonderen Stellen der Stücke die Kinder einzubinden und zum Nachdenken und Reflektieren zu bringen. Im Gespräch werden gemeinsam Ideen entwickelt, wie Kinder reagieren können, um den dargestellten Konflikt zu lösen. Durch diese interaktive Spielweise werden die Kinder ermutigt, eigene Strategien zu entwickeln um Herausforderungen zu begegnen.
Mobilität:
Die Verkehrserziehung ist ein durchgängiges Thema im Sachunterricht.
Zielsetzung ist selbstverständlich, alle Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu machen. In der Klasse 4 legt jedes Kind die Radfahrprüfung ab. Neben einer theoretischen Unterweisung der wichtigsten Verkehrsregeln müssen die Kinder nach entsprechender Vorbereitung allein auf einer vorgegebenen Strecke durch das Dorf fahren. An verschiedenen Stationen wird ihre Sicherheit im Straßenverkehr überprüft.
Dabei werden wir von der Polizei und der Elternschaft unterstützt.
O
Offene Ganztagsschule:
Seit Herbst 2014 ist die Grundschule Warmsen eine offene Ganztagsschule. Damit sind die Kinder nicht mehr nur im Vormittag in der Schule. Mit der Konzeption des Ganztages stellte sich die Frage, an wie vielen Tagen eine Ganztagsbetreuung angeboten werden soll. Die Vorgaben der Landesschulbehörde sehen mindestens drei Tagen vor, ermöglichen aber auch Angebote an vier oder sogar fünf Tagen.
Die Grundschule Warmsen hat sich dafür ausgesprochen, den Kindern fünf Tage im Ganztag anzubieten (Montags bis donnerstags bis 15:40 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr) und somit allen Familien eine für sie passende Nutzung zu ermöglichen. So können die Kinder für jedes Halbjahr einen oder mehrere oder alle Tage fest angemeldet werden. (siehe Betreuungs- und Ganztagsangebot)
Die Durchführung des Ganztages zieht ein hohes Maß an organisatorischen Abläufen mit sich. Da die Kinder, im Gegensatz zum Vormittag, nicht an allen Tagen anwesend sind. Je nach individuellem Wunsch sind die Kinder an einzelnen Wochentagen gemeldet und damit in den entsprechenden Listen geführt. Jede spontane Änderung bedeutet, dass diese Listen tagesaktuell geändert werden müssen, um das Team zu informieren. Jede Änderung bringt das System durcheinander und erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.
Natürlich gibt es besondere Situationen, die eine Änderung erzwingen. So kann ein Arztbesuch in der Ganztagszeit unumgänglich sein. In solch einem Fall soll das Sekretariat informiert werden und eine Abholzeit abgesprochen werden, die zu dem Ablauf des Ganztags passt.
Ordnung:
Ordnung gehört zu unserem Schulalltag dazu. Wer Kindern keine Grenzen aufzeigt, sie nicht an die Einhaltung von Regeln gewöhnt, gibt ihnen keinen verlässlichen Ordnungsrahmen.
So gibt es an unserer Schule eine Schulordnung und Klassenregeln.
Bei Nichteinhaltung steht der Schule ein Maßnahmenkatalog von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung.
P
Pädagogische Mitarbeiterinnen:
Aktuell (ab 2018) sind an unserer Schule 4 pädagogische Mitarbeiterinnen beschäftigt (Frau Lampe, Frau Roders-Krause, Frau Sievers und Frau Bödeker). Deren Hauptaufgabe besteht in der Organisation und Durchführung des unterrichtsergänzenden Angebots (Betreuungsstunden) im 1. und 2. Schuljahr. Weiterhin werden die pädagogischen Mitarbeiterinnen in der Hausaufgabenbetreuung und in der Organisation und Durchführung des Ganztags eingesetzt.
Darüber hinaus können sie für die Beaufsichtigung/Betreuung einer Lerngruppe bei einem kurzfristigen Ausfall einer Lehrkraft sowie als Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht eingesetzt werden.
Parkmöglichkeiten:
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen, achten Sie bitte darauf, dass zur Sicherheit aller Kinder vor der Schule absolutes Halteverbot gilt.
Für Grundschulkinder gilt ein gesicherter und geübter Fußweg von bis zu 2 km als angemessen. Er fördert die Gesundheit und die Konzentration. Daher sollte die Fahrt mit dem Auto möglichst nur in besonderen Fällen genutzt werden -> Bus mit Füßen.
Bitte nutzen Sie – im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder – die Parkmöglichkeiten an der Turnhalle! Der Nutzung des Lehrerparkplatzes während des Schulbetriebs ist aus Sicherheitsgründen für Eltern untersagt.
Projekte:
Schulfeste – werden regelmäßig von Förderverein, Elternschaft und dem Schulteam organisiert.
Theaterbesuche – z. B. „Stadttheater Minden“ finden in der Regel in der Winterzeit statt.
Klasse2000 – Gesundheitsprogramm für die Kinder der Klassen 1 – 4
Sozialtraining – „Mein Körper gehört mir – Klasse 3“ und „Wir machen Kinder stark – Klasse 4“.
Diese Projekte werden finanziell durch den Präventionsrat der Samtgemeinde Uchte, den Fördervereinen der Schulen unterstützt und auch von den Eltern finanziert.
Sportveranstaltungen – Bundesjugendspiele, Kreisbestenwettkämpfe, Street-Tennis etc.
R
Rad fahren/Radfahrer:
Kinder bekommen heute in aller Regel schon recht früh ein Fahrrad und können meist schon nach kurzer Zeit geschickt damit umgehen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Kinder, auch bereits Erstklässler, mit dem Fahrrad zur Schule kommen bzw. mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle fahren.
Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Kinder mit dem Fahrrad auch am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der Gesetzgeber hat für junge Radfahrer eine besondere Regelung erlassen: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Fußweg nutzen, unabhängig davon, ob ein Radweg vorhanden ist. An Einmündungen oder Kreuzungen müssen die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß über die Straße gehen.
Grundvoraussetzung für die Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist die technische Fertigkeit, ein Rad sicher zu bewegen, gute Regelkenntnis und eine gewisse Verkehrserfahrung. Selbstverständlich muss das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und vor allen Dingen der Größe des Kindes entsprechen. Der Helm sollte zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Fahrrad nicht über die Schule versichert ist.
Rauchen und Alkohol:
Rauchen und Alkohol sowie Drogen aller Art sind auf dem Schulgelände selbstverständlich nicht erlaubt. War früher Rauchen und Alkohol in manchen Schulen gang und gäbe, besteht seit 2007 das generelle Verbot, auf dem Schulgelände zu rauchen oder Alkohol zu trinken.
Aber dieses Verbot ist schon so alt und auch hier in Warmsen so bekannt, dass wir mit Drogen generell keine Probleme haben. Gleichwohl ist das Thema “Drogen” in den Unterricht fest eingebunden und wird u.a. durch das Projekt “Klasse2000” umgesetzt.
Regeln:
Jede Gemeinschaft funktioniert nur, wenn die aufgestellten Regeln eingehalten werden. Unsere Schulordnung ist für alle Kinder bindend und wird regelmäßig in den Klassen besprochen (siehe Schulordnung). Zudem werden in den einzelnen Klassen am Anfang eines jeden Schuljahres Regeln besprochen, die innerhalb der Klasse bzw. des Klassenraumes gelten (siehe Klassenregeln).
Bei Überschreitungen von Regeln müssen die Kinder mit Konsequenzen rechnen. Diese sollten wenn irgend möglich einen Bezug zum Fehlverhalten haben.
Rektor:
Herr Jörn Oltmanns
Respekt:
Wir gehen respektvoll miteinander um. Die Kinder werden in ihrer Einzigartigkeit respektiert, genauso wie die Erwachsenen. Dazu gehört auch ein freundlicher und respektvoller Umgangston, der sich z.B. in der selbstverständlichen Begrüßung und Verabschiedung zeigt. Wir achten und respektieren die Umwelt/Mitwelt. Damit ist auch der achtsame Umgang mit anderen, auch kleineren Geschöpfen gemeint, wie auch der sorgfältige Umgang mit den Materialien der Schule und das achtsame Verhalten im und auf dem Schulgelände.
Und wenn man sich „mal daneben benommen“ hat, gebietet es der Respekt vor anderen oder der Sache, für seine Ungeschicklichkeit oder seine Fehler einzustehen, sich um Regulierung zu kümmern und ggf. die Konsequenzen auf sich zu nehmen. Damit wird – ein großes Ziel von uns – die Selbstständigkeit geschult und das Selbstwertgefühl gesteigert.
S
Sauberkeit:
Selbstverständlich muss es unser aller Bestreben sein, im Schulgebäude und in der gesamten Schulanlage auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Nicht immer gelingt es allen Kindern -> Ermahnungen und „Strafen“ (siehe Regeln) seitens der Lehrkräfte, Pädagogischen Mitarbeiterinnen oder der LeseLernPaten sind die Folge.
So gern wir Tiere haben und achten, wünschen wir uns, dass Hunde oder andere mitgeführten Tiere unseren Schulhof nicht nutzen. Wir möchten nicht deren Hinterlassenschaften auf unserem Sport- und Spielbereich oder in unserem Sandbereich finden müssen.
Schulbeginn:
Die 1. Stunde beginnt um 8:00 Uhr. Ab 7.40 Uhr dürfen die Kinder das Schulgebäude betreten und es ist eine Aufsicht im Gebäude und an der Bushaltestelle eingesetzt.
Schulfotograf:
Wir organisieren i.d.R. in jedem geraden Jahr einen Fotografen. In Absprache mit dem Schulelternrat haben wir uns für den Zwei-Jahres-Rhythmus entschieden. Den genauen Termin sehen Sie im Terminplan des ersten oder zweiten Halbjahres, werden aber auch von den Lehrkräften informiert.
Schulgelände:
Das Schulgelände umfasst den gesamten zur Schule gehörenden Bereich. Hier gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes Niedersachsens und die Schulordnung unserer Schule. Das Schulgelände darf grundsätzlich nicht verlassen werden, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft.
Schulordnung:
Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander und wird in jedem Jahr in den einzelnen Klassen besprochen. Die Schulordnung wird den Eltern zur Einschulung ihres Kindes ausgehändigt.
Schulpflicht:
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.Oktober ihren 6. Geburtstag haben. (Niedersächsische Landesschulbehörde) siehe auch -> Flexibilisierung des Schuleintritts (§64)
Schulranzen:
Neben den Sicherheitseigenschaften eines Tornisters (vergl.: Stiftung Warentest – Tipps zum Ranzenkauf) ist natürlich das Gewicht von großer Bedeutung. Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel gilt: Der Tornister mit Inhalt sollte 10% bis max. 15% des Körpergewichtes des Kindes betragen.
Schulvorstand:
Der Schulvorstand besteht aus dem Schulleiter, drei gewählten Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrerschaft und drei gewählten Elternvertreterinnen oder Elternvertretern. Wichtigstes Ziel ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an unserer Schule. Die weiteren Kompetenzen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 38a Abs. 3) aufgeführt.
Schulweg:
Der Schulweg sollte von den Kindern, die weniger als 2 km von der Schule entfernt wohnen und damit keine Busfahrkarte erhalten, so sicher wie möglich organisiert sein. Das kann auch bedeuten, dass ein kleiner Umweg genommen werden sollte, um eine gefährliche Wegstrecke zu vermeiden. Kinder können sich für ihren Schulweg absprechen und einen „Bus mit Füßen“ einrichten. Alle Wege, den die Kinder im Wortsinne selber gehen, unterstützt sie in ihrer Selbstständigkeit.
Selbstständigkeit:
“Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder.” Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel all derer sein, die die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.
Sekretariat:
Das Sekretariat ist von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Unsere Sekretärin Frau Bödeker ist telefonisch unter der Nummer 0 57 67 – 2 43 zu erreichen.
Sichere Basis:
Die Grundschule hat die Aufgabe, in besonderem Maße den Erwerb von basalen Kompetenzen zu entwickeln. Dazu gehören sprachliche und mathematische sowie auch sozial-emotionale Kompetenzen, die ab dem Schuljahr 2024/25 in neuer Weise gefördert werden.
Folgende Schwerpunkte werden in Bezug auf die Entwicklung basaler sprachlicher und mathematischer Kompetenzen in den Schuljahrgängen der Grundschule gelegt:
Im 1. Schuljahrgang ist zunächst besonderes Augenmerk auf die Vorbereitung des Erwerbs der basalen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen zu legen (u. a. Wahrnehmung, Konzentration, (Fein-)Motorik, phonologische Bewusstheit, Sprachbildung, Zahl- und Mengenverständnis).
Im Verlauf des 1. Schuljahrgangs sowie im 2. Schuljahrgang liegt der Schwerpunkt auf Übungen zur Lese- und Schreibflüssigkeit sowie auf Übungen zu basalen mathematischen Kompetenzen.
Ab dem 2. Schuljahrgang finden tägliche Übungen zur Lese- und Schreibflüssigkeit statt.
Im 3. und 4. Schuljahrgang werden über die Lese- und Schreibflüssigkeit hinaus Lese- und
Schreibstrategien sowie basale mathematische Kompetenzen gefördert.
Die Förderung der basalen Kompetenzen im 1. und 2. Schuljahrgang erfolgt im Rahmen des
Erstunterrichts zum einen in den Unterrichtsfächern, zum anderen in der als „Sichere Basis“
ausgewiesenen Lernzeit.
Die Stunden der „Sicheren Basis“ werden keinem Unterrichtsfach zugeordnet.
Dem ersten Schuljahrgang wird in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 zusätzlich eine Stunde gegeben, ab dem Schuljahr 2026/27 dann zwei Stunden.
Für den zweiten Schuljahrgang wird ab dem Schujahr 2025/26 eine Stunde zusätzlich gegeben.
Sport- und Schwimmunterricht:
Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend. Wenn Eltern der Meinung sind, dass ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen sollte, ist bei der Sportlehrkraft eine entsprechende Anfrage mit einer kurzen formlosen Darstellung zu stellen. Die Sportlehrkraft entscheidet dann über entsprechende Maßnahmen. Auch mit einem allgemeinen ärztlichen Attest können die Kinder bestimmte Aufgaben im Sportunterricht übernehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sport- oder Schwimmunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. Sollte eine Erkältungs- oder ähnliche Krankheit der Befreiungsgrund sein, entscheidet die Lehrkraft, ob die Kinder am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen bzw. dort individuell gestellte Aufgaben bearbeiten. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Der Schwimmunterricht findet jeweils zwischen Herbst- und Osterferien statt. Um den Schwimmunterricht zu gewährleiten, sind wir auf Ihre Unterstützung bzgl. der Aufsicht angewiesen; die Schwimmlehrkraft wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte der Schwimmunterricht aus aktuellen Gründen nicht durchgeführt werden können, wird stattdessen Sportunterricht erteilt. Daher müssen die Kinder auch in der Schwimmzeit ihr „normales“ Sportzeug in der Schule haben.
Der Sportunterricht findet in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz der Grundschule statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Deshalb müssen die Kinder für den Sportplatz geeignetes Schuhwerk tragen bzw. im Sportbeutel mitführen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. Besser ist es, wenn an den Sporttagen der Schmuck gar nicht erst in der Schule getragen wird.
Sportabzeichen:
Im Rahmen des Sportunterrichts bieten wir allen Kindern ab 7 Jahren die Möglichkeit, das Jugendsportabzeichen zu erwerben. Voraussetzung sind entsprechende Leistungen im 50-m Lauf, im 800-m Lauf, im Weitsprung und im Schlagballweitwurf. Außerdem müssen die Kinder eine Strecke von 50 m in beliebiger Zeit schwimmen.
Sportförderunterricht:
Grundsätzlich möchten wir in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe Sportförderunterricht anbieten, wenn wir Lehrkräfte in unserem Team haben, die über die entsprechende Ausbildung verfügen. Dazu nutzen wir die ersten Sportstunden und die Erfahrungen der Klassenlehrkräfte zu Beginn der ersten Jahrgangsstufe, um Kindern diese besondere Form der sportlichen Aktivität anbieten zu können. Wenn sich die Eltern dafür entscheiden, sind die Kinder verbindlich angemeldet und erhalten in der Regel pro Klasse zwei Wochenstunden diese besondere Bewegungszeit. Anders als im „normalen“ Sportunterricht wird hier besonders auf allgemeine Aspekte der Bewegung (Haltungsauffälligkeiten, Ausdauer- und Belastungsstörungen, Wahrnehmung, Grob- und Feinmotorik, Konzentration und Adipositas-Syndrom), aber auch der sozialen Kompetenz und des Selbstwertgefühls abgezielt.
Als sportfreundliche Schule legen wir großen Wert auf die Bewegungsförderung unserer Kinder und unterstützen die Forderung des Landes Niedersachsen „das Lernen durch Bewegung“ Sinn macht und dem Kind hilft, nicht nur im sportlichen, sondern auch in anderen Bereichen des Lebens und Lernens.
Da es sich nach unserem Konzept um individuelle Förderung handelt, muss die Gruppengröße entsprechend gering gehalten werden. Eine Gruppengröße von 6 bis maximal 10 Kinder halten wir für angemessen.
Sportfreundliche Schule:
Am 15.11.2008 erhielt die Grundschule Warmsen das erste Mal die Zertifizierung als „Sportfreundliche Schule“. Dazu bedarf es einer grundsätzlichen Ausrichtung auf Bewegung, Sport und Gesundheit. Die Grundschule Warmsen ist eine von wenigen Grundschulen, die dieses Zertifikat seitdem regelmäßig beantragt hat und auch zugesprochen bekam. Die Bedingungen konnten erfüllt werden, weil es für uns selbstverständlich ist, das Thema Gesundheit in Unterricht und Schulzeit zu thematisieren und zu achten (Strukturierung des Außengeländes, Thematisierung im Unterricht, keine Kürzung des Sportunterrichts, Sportförderunterricht, Arbeitsgemeinschaften mit bewegungsförderlichen Ausrichtungen, Teilnahme an Sportwettkämpfen, kostenfreies gesundes Wasser, gesundes Frühstück, Klasse2000, gesunde Sitzmöbel).
Sprechzeiten der Lehrkräfte:
Wir haben an unserer Schule neben den Elternsprechtagen keine festgelegten Sprechzeiten.
Selbstverständlich können Sie eine Lehrkraft zu jeder Zeit um ein Gesprächstermin bitten. Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz. Bei einem verabredeten Gesprächstermin kann die Lehrkraft genügend Zeit für Sie einplanen und ist viel besser auf Ihr Anliegen konzentriert. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin über unser Sekretariat.
Bei Problemen oder dringlichen Fragen können Sie auch bei einer Lehrkraft anrufen. Bitte achten Sie die üblichen Kontaktzeiten. Kommunikation ist wichtig – Anstand und Freizeit auch.
Stundenplan:
Zu Beginn eines Schulhalbjahres erhält Ihr Kind den Stundenplan, der in der Regel für das ganze Schulhalbjahr Gültigkeit hat.
Änderungen, die unumgänglich sind, werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
T
Telefonkette:
In vielen Klassen hat sich das Aufstellen einer Telefonkette bewährt. Hier rufen nach einer festgesetzten Reihenfolge Eltern einander an, um schnell eine wichtige Information an alle Eltern weiterzugeben.
Es ist sinnvoll, auf dem ersten Elternabend in der 1. Klasse diese Möglichkeit der Kommunikation zu erörtern und gegebenenfalls einzurichten.
Telefonnummern:
Es kommen immer wieder Situationen vor, bei denen wir während des Schulvormittags Kontakt mit Ihnen aufnehmen müssen (z.B.: Krankheit, Unfall). Daher ist es wichtig, dass in der Schule immer aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir Sie oder eine vertraute Person (Oma, Opa, Verwandte, die Tagesmutter …) erreichen können. Melden Sie bitte Änderungen der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat.
Termine:
Über alle wichtigen Termine werden die Kinder im Unterricht und Sie als Eltern an den Elternabenden informiert. Einige Termine sind dabei fest vorgegeben, einige Termine werden mit Ihnen konzeptionell entwickelt und abgesprochen. Wir sind immer bemüht, alle Termine auf unserer Homepage unter „Termine 1HJ“ oder Termine 2HJ„Termine 2HJ“ aktuell zu halten.
TheWaBo:
Im Elternrat (und dem Förderverein) der Grundschule Warmsen entstand Ende 2002 die Idee, ein kleines Theaterstück einzustudieren und die Eintrittsgelder für den neu zu gestaltenden Schulhof zu spenden.
Was als einmalige Aufführung geplant war, entwickelte sich schnell zum Selbstläufer. Schon das erste Stück „In einem tiefen dunklen Wald“ von Paul Maar wurde 2003 mehrfach auf verschiedenen Bühnen gespielt. Außer den ursprünglich beteiligten Eltern und einigen Nachbarn und Freunden wirkten von Anfang an auch Kinder in dem Ensemble mit. (Entnommen der Homepage von TheWaBo)
Diese „kleine Geschichte“ macht deutlich, was sich aus gemeinschaftlichem Engagement entwickeln kann. TheWaBo ist heute immer noch aktiv. Wir freuen uns, dass der Zusammenhalt mit der Schule weiterhin besteht – immer wieder machen „unsere“ Kinder an Theaterprojekten mit, selbst wenn diese „Kinder“ schon lange nicht mehr die Grundschule Warmsen besuchen.
U
Umgangsformen:
Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie respektvoll ihre Mitglieder miteinander umgehen. Wir versuchen, den Kindern einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Sich-Helfen-Lassens, des Entschuldigens usw. im schulischen Alltag zu vermitteln. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen.
Unfall:
Sollte Ihr Kind hier in der Schule plötzlich erkranken, werden wir Sie umgehend informieren und Sie bitten, Ihre Tochter / Ihren Sohn abzuholen. Gleiches gilt für Verletzungen und Unfälle.
Sollten wir Sie nicht erreichen können und schwerwiegende Erkrankungen oder Verletzungen Ihres Kindes vermuten, werden wir einen Transport in die nächstgelegene Arzt- / Zahnarztpraxis oder in ein Krankenhaus veranlassen.
An dieser Stelle noch einmal unsere dringende Bitte: Teilen Sie uns Telefonnummern mit, unter der wir Sie jederzeit erreichen können. Alternativ geben Sie bitte auch Nummern von Personen an, welche Ihr Kind im Notfall abholen und versorgen könnten.
Alle an unsere Schule tätigen Erwachsenen nehmen regelmäßig an Erste-Hilfe-Kursen teil.
Erfolgt ein Arztbesuch, ist eine Unfallmeldung nötig. Setzen Sie sich bitte dafür umgehend mit uns in Verbindung.
Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen:
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Glatteis, etc.) entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob der Unterricht ausfällt. Unterrichtsausfall in den entsprechenden Regionen wird jeweils im Radio bekannt gegeben. Unabhängig davon können Eltern ihre Kinder bei Gefahr auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Da wir eine Verlässliche Grundschule sind, ist die Betreuung Ihrer Kinder in jedem Fall gegeben.
Unterrichtsbefreiung – Dringender Arzttermin:
Grundsätzlich sollten Arzttermine in den Nachmittag gelegt werden. Sollte das nicht möglich sein, sprechen Sie uns gerne an. Gleiches gilt für besondere Familiensituationen. Bitte fragen Sie rechtzeitig nach, um ggf. eine Ausnahmeregelung zu treffen.
Jede Ausnahme bringt das gewohnte System durcheinander und bedeutet ein erhöhtes Maß an Organisation. Deshalb sind Ausnahmen nur bei besonderen Situationen möglich.
Unterrichtsbefreiung – Kurmaßnahme:
Sollten Sie eine Kurmaßnahme mit Ihrem Kind planen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig um die Unterlagen für die schulische Betreuung während der Kurmaßnahme zusammenzustellen.
Für die Unterrichtbefreiung Ihres Kindes benötigen wir den Bescheid mit Anreisetermin der Kureinrichtung sowie einen schriftlichen formlosen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den geplanten Zeitraum ihrerseits.
Unterrichtszeiten:
1. Stunde |
8:00 |
8:45 |
2. Stunde |
8:50 |
9:35 |
3. Stunde |
10:00 |
10:45 |
4. Stunde |
10:50 |
11:35 |
5. Stunde |
11:45 |
12:30 |
6. Stunde |
12:40 |
13:25 |
Mittagessen |
13:25 |
14:10 |
7.Stunde |
14:10 |
14:55 |
8. Stunde |
14:55 |
15:40 |
V
Versetzung:
Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag auf freiwilliges Wiederholen vorliegt.
In den Schuljahrgängen 2 und 3 finden am Ende des Schuljahres Versetzungen statt.
Hier gelten folgende Vorschriften:
Ein Kind, das am Ende des 2. Schuljahrganges über ausreichende Kompetenzen in Deutsch und Mathematik verfügt, wird versetzt. Welche Kompetenzbereiche in den beiden Fächern einfließen, erklärt Ihnen die Klassenlehrkraft auf einem Elternabend.
Am Ende des 3. Schuljahrganges wird ein Kind versetzt, wenn die Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sind.
Am Ende der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule. Für die Nichtversetzung gelten die gleichen Vorschriften wie im 3. Schuljahrgang.
Versicherungsschutz:
Die Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat. Nicht versichert sind Umwege auf dem Schulweg. Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.
W
Wasser:
Wir haben an unserer Schule die Vereinbarung, dass in den Klassen „unser eigenes Wasser“ getrunken wird. Der Getränkedienst holt das Wasser aus der Mensa. Hier befindet sich ein „Elisa QuellwasserSystem“, aus dem ein „Ausgezeichnetes Trinkwasser, feinstfiltriert, vergleichbar mit tiefenfiltriertem Wasser, das durch viele Gesteins- und Erdschichten gesickert ist und quicklebendiges, gut schmeckendes Trinkwasser mit QuellWasserCharakter (…)“ entnommen wird. (Zitat: https://www.wasserforschung.de/haushalt/untertischanlagen.html)
Wir appellieren auch an dieser Stelle an Sie, Ihrem Kind keine gesüßten Getränke mitzugeben! Denken Sie auch an die Regel, dass der Ranzen des Kindes nicht schwerer sein soll als 10%-15% des Körpergewichts. Auch das ein Grund, dem Kind das Gewicht einer Getränkeflasche zu ersparen.
Weiterführende Schulen:
Wir unterstützen Eltern und Kinder bei der Wahl einer weiterführenden Schule durch regelmäßige Beratungsgespräche.
Schulen in der Umgebung bieten Informations- und Schnuppertage an. Diese entsprechenden Termine werden jeweils rechtzeitig an Sie weitergegeben.
Wir machen Kinder stark:
Es ist ein Projekt des Präventionsrates des Samtgemeinde Uchte in Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Samtgemeinde. Die Kosten teilen sich Präventionsrat, Fördervereine der Grundschulen und die Eltern.
„Starke Kinder“ ist ein Präventionsangebot in geschlechtergetrennten Gruppen. Hintergrund für das langjährige Projekt ist, dass schulische Gewalt überwiegend geprägt ist durch leichte Formen der physischen und verbalen Aggression. Mit Ausnahme der verbalen Gewalt ist Gewalt von Schülern deutlich eine Domäne männlicher Schüler. Mädchen zeigen weniger aggressives Verhalten und werden seltener Opfer von Gewalt, sie greifen aber auch seltener in Konfliktsituation ein.
Die Jungen erhalten durch den ehemaligen Polizeibeamten Herrn Gruhlke Möglichkeiten aggressive Gefühle zu steuern und zu kontrollieren, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte anders als durch Gewalt zu lösen und eine Wertorientierung für einen respektvollen Umgang miteinander zu erwerben.
Die Mädchen werden durch die WenDo-Trainerin Frau Morgan aus Hannover gestärkt und gefördert. Der bewusste Einsatz von Körpersprache und Stimme wird mit dem Ziel trainiert, selbstbewusstes Verhalten zu praktizieren.
Ziel: Die Kinder, in der Grundschule Warmsen die Kinder der Klassen 4, erlangen Sozialkompetenz, sie können nach diesem Projekttag Konflikte erkennen und gewaltfreie Lösungen suchen. Sie sollen ein höheres Selbstvertrauen erlangen. Sie wissen wie sie sich gegen verbale und nonverbale Übergriffe verteidigen können, können sich behaupten und wissen was sie wollen.
Das Projekt ist eingebunden in das Schulprogramm der drei Grundschulen, so dass auch die Lehrkräfte vor und nach dieser Veranstaltung das Thema „Gewalt“ im Unterricht bearbeiten und Hilfestellung leisten.
(Der Homepage des Schulträgers bzw. Präventionsrates entnommen)
Z
Zeugnisse:
Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im 1. Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse.
Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern Berichte über die erreichten Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten.
Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren.
An den Tagen der Zeugnisausgabe endet der Unterricht wegen der Busfahrzeiten bereits kurz vor Ende der 3. Stunde um 10:35 Uhr! Es finden keine weiteren Angebote und damit keine Betreuung und kein Ganztag statt!
Zu guter Letzt:
danken wir für das aufmerksame Lesen und bitten Sie an dieser Stelle noch einmal eindringlich: Melden Sie sich bei Sorgen und Problemen bei uns.
Ihre Kinder sind viele Stunden am Tag in der Schule und sollen sich hier wohlfühlen.
Das erfordert eine offene und engagierte Zusammenarbeit aller Seiten!