Das Anschlusspraktikum – Klasse 10

Das einwöchige Anschlusspraktikum dient den Jugendlichen dazu, sich ein letztes Mal vor dem Verlassen unserer Schule beruflich zu orientieren und der Frage nachzugehen, wie es nach der 10. Klasse weiter gehen kann. Dazu können sie ein erneutes Betriebspraktikum durchführen oder von verschiedenen Hospitationsmöglichkeiten Gebrauch machen.

Die Jugendlichen, die sich für ein Praktikum entscheiden, suchen sich selbstständig einen Betrieb.

Wer sich hingegen für das Hospitieren entscheidet, trägt sich in eine vorbereitete Liste ein, die durch die Klassenlehrekraft im Klassenraum ausgehängt wird. Wichtig ist bei dieser Eintragung, insbesondere bei der Auswahl einer BBS, dass die Schülerinnen und Schüler sich vorher auf den Homepages der BBS informieren, in welcher Fachschule und in welcher Fachrichtung sie hospitieren wollen, um dies dann eindeutig in die Liste eintragen zu können.

  • Zu den Fachschulformen an den Berufsschulen gehören die Fachoberschulen, in denen die Fachhochschulreife absolviert werden kann. Zugangsberechtigung dafür ist der Sekundarabschluss I/ Realschulabschluss. Hier können verschiedene Fachrichtungen gewählt werden entsprechend der Ausrichtung der BBS (BBS I-Wirtschaft, BBS II-z.B. Bautechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Gestaltung, BBS III-Gesundheit und Soziales).
  • Eine weitere Fachschulform ist das Berufliche Gymnasium, Zugangsberechtigung dafür ist der erweiterte Sekundarabschluss I/ erweiterter Realschulabschluss. Auch hierbei können verschiedene Fachrichtungen gewählt werden entsprechend der Ausrichtung der BBS (BBS I- Wirtschaft, BBS II- z.B. Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Elektrotechnik, BBS III- Gesundheit und Pflege, Ökotrophologie, Sozialpädagogik).
  • Fällt die Wahl auf eine Gesamtschule oder ein Gymnasium tragen die Schülerinnen und Schüler nur den jeweiligen Namen der Schule ein. Zugangsberechtigung für Gesamtschulen und Gymnasien ist der erweiterte Sekundarabschluss I/ erweiterter Realschulabschluss.

Die Praktikanten/ Hospitierenden dokumentieren ihre Praktikumswoche/ Hospitationswoche in Form eines Tages- und Abschlussberichts (Mindestanforderung zwei A4-Seiten). Diese Berichte werden mit einer Gewichtung von 30 % der schriftlichen Leistungen im Fach Wirtschaft bewertet.

Die Klassenlehrkräfte bereiten das Anschlusspraktikum vor. Dazu gehört, dass die Jugendlichen, die in einen Betrieb gehen, entsprechende Formulare, wie z.B. die Zusage des gewählten Betriebes, Informationsblätter für Eltern und Betriebe, Fahrtkostenanträge etc. zeitnah ausgehändigt bekommen. Die Zusage vom Betrieb muss vor Beginn des Praktikums bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden. Die Jugendlichen, die hospitieren wollen, tragen sich jeweils in eine Liste im Klassenraum ein. Die Organisation der Hospitationen übernimmt die Schulleitung. Die Hospitierenden erhalten zeitnah entsprechende Informationen dazu.

Bei Praktika außerhalb des Landkreises Göttingen werden keine Fahrtkosten erstattet. In solchen Fällen müssen Eltern vorab ihr Einverständnis geben, dass sie auf eine Erstattung verzichten. Ein entsprechendes Formular wird rechtzeitig vor dem Praktikum ausgehändigt.

Fahrtkosten werden vom Landkreis Göttingen auf Antrag in folgenden Fällen erstattet:

  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • Die Wochenkarte für Busse/Bahn ist auf ein extra Blatt zu kleben und mit dem Antrag abzugeben.
    • Sie als Eltern müssen sich vorab im Internet oder im Informationsturm am Busbahnhof erkundigen, ob für die Fahrstrecke zum Praktikumsbetrieb – ggf. auch nur für eine Teilstrecke – die Jahreskarte der Schule genutzt werden kann.
    • Beispiel: Wohnort: Gelliehausen – Praktikumsbetrieb: Göttingen
      • Hier darf keine Karte für die Strecke Gelliehausen – Göttingen gekauft werden, da in der Jahreskarte schon die Strecke von Gelliehausen nach Klein Lengden eingeschlossen ist. Hier darf nur eine Karte von Klein Lengden nach Göttingen gekauft werden und nur diese Karte wird vom Landkreis erstattet!
  • Bei Fahrten mit dem PKW der Eltern
    • Diese sind nur erstattungsfähig, wenn die Eltern einen Umweg ab 3km fahren. Hier muss vorab per Antrag beim Landkreis Göttingen die Genehmigung erteilt werden, dass auf dieser Strecke keine Nutzung des ÖPNV möglich oder zumutbar ist.

Regelungen für den Krankheitsfall

Falls ihr Kind erkrankt, muss der entsprechende Betrieb bzw. die entsprechende Schule durch die Eltern informiert werden. Anschließend soll die Krankmeldung ebenfalls im Sekretariat unserer Schule erfolgen.