Das Betriebspraktikum – Klasse 9

Das dreiwöchige Betriebspraktikum dient dazu, den Jugendlichen einen vertieften Einblick in ein ausgewähltes Berufsfeld zu ermöglichen.

Praktikumsplätze sollen selbstständig und frühzeitig von der Schülerschaft gesucht werden. Das bedeutet, dass sie mit Beginn des 9. Schuljahres, vielleicht schon am Ende des 8. Schuljahres mit der Suche beginnen. Das Praktikum soll in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden. Bei Schwierigkeiten gibt es Unterstützung von unserem Schulsozialarbeiter Thomas Deisel oder von der Fachbereichsleiterin (Wirtschaft-Berufsorientierung) Xenia Nieke.

Praktikumsplätze bei der Polizei (Landespolizei – Polizeidirektion Göttingen, Bundespolizei – Abteilung Duderstadt) werden über unsere Schule zugeteilt. Jugendliche, die Interesse haben, melden sich frühzeitig bei Xenia Nieke oder Thomas Deisel. Die Dauer der Praktika bei der Polizei sind generell auf zwei Wochen begrenzt. Dies bedeutet, dass sich Interessierte um einen zweiten Praktikumsplatz für die dritte Praktikumswoche kümmern müssen.

Die Praktikanten dokumentieren ihr Praktikum durch das Führen eines Praktikumsheftes. Die Anforderungen an das Führen dieses Heftes werden vorab im Wirtschaftsunterricht besprochen. Darüber hinaus präsentieren sie ihr Praktikum anhand eines Referats, welches am Tag der offenen Tür vorgestellt wird. Zur praxisnahen Veranschaulichung sollen die Jugendlichen passende Objekte aus ihren Betrieben mitbringen. Die Würdigung der Praktikumspräsentationen fließt als mündliche Leistung in die Bewertung des Faches Wirtschaft mit ein.

Die Wirtschaftslehrkräfte (mit Unterstützung der Klassenlehrkräfte) betreuen die Jugendlichen im Betriebspraktikum. Dazu gehört, dass die Schülerschaft entsprechende Formulare, z.B. Zusagen des gewählten Betriebes, Informationsblätter für Eltern und Betriebe, Fahrtkostenanträge usw. zeitnah ausgehändigt bekommt. Die Zusage vom Betrieb muss vor Beginn des Praktikums bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden. Die Praktikanten werden von den Wirtschaftsfachlehrkräften zweimal im Betrieb besucht.

Bei Praktika außerhalb des Landkreises Göttingen sind Besuche durch die WirtschaftsfachlehrerInnen vor Ort nicht immer möglich. Kontakt erfolgt dann über Telefon. Fahrtkosten für Praktika außerhalb des Landkreises Göttingen werden nicht erstattet. In solchen Fällen müssen Eltern vorab ihr Einverständnis geben, dass sie auf eine Erstattung verzichten. Ein entsprechendes Formular wird vor dem Praktikum ausgehändigt.

Fahrtkosten werden vom Landkreis Göttingen auf Antrag in folgenden Fällen erstattet:

  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • Die Wochenkarte für Busse/Bahn ist auf ein extra Blatt zu kleben und mit dem Antrag abzugeben.
    • Sie als Eltern müssen sich vorab im Internet oder im Informationsturm am Busbahnhof erkundigen, ob für die Fahrstrecke zum Praktikumsbetrieb – ggf. auch nur für eine Teilstrecke – die Jahreskarte der Schule genutzt werden kann.
    • Beispiel: Wohnort: Gelliehausen – Praktikumsbetrieb: Göttingen
      • Hier darf keine Karte für die Strecke Gelliehausen – Göttingen gekauft werden, da in der Jahreskarte schon die Strecke von Gelliehausen nach Klein Lengden eingeschlossen ist. Hier darf nur eine Karte von Klein Lengden nach Göttingen gekauft werden und nur diese Karte wird vom Landkreis erstattet!
  • Bei Fahrten mit dem PKW der Eltern
    • Diese sind nur erstattungsfähig, wenn die Eltern einen Umweg ab 3km fahren. Hier muss vorab per Antrag beim Landkreis Göttingen, die Genehmigung erteilt werden, dass auf dieser Strecke keine Nutzung des ÖPNV möglich oder zumutbar ist.

Regelungen für den Krankheitsfall

Falls Ihr Kind erkrankt, muss zuerst der Betrieb und gleichzeitig die Wirtschaftslehrkraft durch die Eltern informiert werden. Anschließend soll die Krankmeldung ebenfalls im Sekretariat der Schule erfolgen.