Die Schnupperpraktika – Klasse 8

Die Schnupperpraktika bestehen aus drei einwöchigen Praktika, die in verschiedenen Berufsfeldern abgeleistet werden sollen. Die Termine sind im Schulplaner vermerkt, werden über die Klassenleitungen kommuniziert und ebenso auf dem jährlich stattfindenden Informationsabend zur Berufsorientierung im zweiten Schulhalbjahr bekannt gegeben.

Die Reihenfolge der jeweiligen gewählten Berufsfelder – Soziales/Gesundheit, Handwerk/Technik sowie Dienstleistung/Verwaltung – legen die Jugendlichen selbst fest. Wichtig ist die eigenständige frühzeitige Suche nach den Praktikumsplätzen. Das erste Schnupperpraktikum liegt meist kurz vor den Herbstferien im jeweiligen Schuljahr.

Die Jugendlichen dokumentieren ihre Praktika in Form eines Abschlussberichts (mindestens eine A4-Seite). Pro Halbjahr ist ein Abschlussbericht im Fach Wirtschaft abzugeben. Die Anforderungen an den Bericht werden vorab im Wirtschaftsunterricht besprochen. Im Fach Deutsch soll der Abschlussbericht ebenfalls abgegeben und bewertet werden.

Die Klassenlehrkräfte betreuen die Jugendlichen während der Schnupperpraktika. Dazu gehört, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechende Formulare, z.B. die Zusage des gewählten Betriebes, Informationsblätter für Eltern und Betriebe, Fahrtkostenanträge usw. zeitnah ausgehändigt bekommen. Die Zusage vom Betrieb muss vor Beginn des Praktikums bei den Klassenlehrkräften abgegeben werden. Die Jugendlichen werden von den Klassenlehrkräften vor Ort im Betrieb mindestens einmal im Schuljahr besucht. Praktikumsplätze sollen selbstständig gesucht werden, bei Schwierigkeiten unterstützt unser Schulsozialarbeiter Thomas Deisel oder unsere Fachbereichsleiterin (Wirtschaft-Berufsorientierung) Xenia Nieke.

Bei Praktika außerhalb des Landkreises Göttingen sind Besuche durch die Klassenlehrkraft vor Ort sind je nach Entfernung oftmals nicht möglich. Der Kontakt erfolgt dann über Telefon. Fahrtkosten für Praktika außerhalb des Landkreises Göttingen werden nicht erstattet. In solchen Fällen müssen Eltern und Erziehungsberechtigte vorab ihr Einverständnis geben, dass sie auf eine Erstattung verzichten. Auch hierfür gibt es ein entsprechendes Formular, welches vor dem Praktikum ausgefüllt werden muss.

Fahrtkosten werden vom Landkreis Göttingen auf Antrag in folgenden Fällen erstattet:

  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • Die Wochenkarte für Busse/Bahn ist auf ein extra Blatt zu kleben und mit dem Antrag abzugeben.
    • Sie als Eltern müssen sich vorab im Internet oder im Informationsturm am Busbahnhof erkundigen, ob für die Fahrstrecke zum Praktikumsbetrieb – ggf. auch nur für eine Teilstrecke – die Jahreskarte der Schule genutzt werden kann.
    • Beispiel: Wohnort: Gelliehausen – Praktikumsbetrieb: Göttingen
      • Hier darf keine Karte für die Strecke Gelliehausen – Göttingen gekauft werden, da in der Jahreskarte schon die Strecke von Gelliehausen nach Klein Lengden eingeschlossen ist. Hier darf nur eine Karte von Klein Lengden nach Göttingen gekauft werden und nur diese Karte wird vom Landkreis erstattet!
  • Bei Fahrten mit dem PKW der Eltern
    • Diese sind nur erstattungsfähig, wenn die Eltern einen Umweg ab 3km fahren. Hier muss vorab per Antrag beim Landkreis Göttingen die Genehmigung erteilt werden, dass auf dieser Strecke keine Nutzung des ÖPNV möglich oder zumutbar ist.

Regelungen für den Krankheitsfall

Falls ihr Kind erkrankt, muss zuerst der Betrieb und gleichzeitig die Klassenlehrkraft durch die Eltern informiert werden. Anschließend soll die Krankmeldung ebenfalls im Sekretariat der Schule erfolgen.