Schulordnung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
wir verhalten uns in unserer Schule, der Carl-Friedrich-Gauß-Schule Groß Schneen bitte so, dass alle gern zur Schule kommen, dass wir andere nicht gefährden, den Unterricht nicht stören und die Einrichtungen der Schule nicht beschädigen. Wir sind eine Schule im Grünen. Damit wir es auch bleiben, achten wir alle darauf, dass die Rasenflächen, Bäume und Sträucher geschützt werden.

I. Vor dem Unterricht

  1. Jeder Schüler muss die An- bzw. Abfahrtszeiten seines Busses kennen. Ist der Bus vor Beginn der Schule 15 Minuten nach dem festgelegten Abfahrtstermin noch nicht eingetroffen, gehen die Schüler wieder nach Hause und fahren mit dem nächstmöglichen Bus zur Schule. Die Schule muss benachrichtigt werden.
  2. Die Schüler halten sich zwischen 7.20 Uhr und 7.50 Uhr nur in der Brücke oder im Forum auf. Für die Klassen 5 und 6 besteht die Sonderregelung, dass die Schüler direkt in ihren eigenen Klassenraum gehen und sich dort oder auf dem Flur davor rücksichtvoll verhalten und aufhalten.
  3. Mit dem Klingeln um 7.50 Uhr gehen die Schüler zu ihren Klassen- bzw. Fachräumen. Die Unterrichtsmaterialien müssen griffbereit sein.
  4. Mäntel, Jacken und Anoraks werden nicht mit in die Unterrichtsräume genommen, sondern an den Garderobenhaken auf den Fluren aufgehängt.
  5. Die Schüler informieren sich regelmäßig und insbesondere vor der ersten Stunde über den aktuellen Vertretungsplan. Erscheint die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, meldet sich der Klassensprecher oder dessen Vertreter im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.

II. Pausen und Freistunden

  1. Für das Unterrichtsende ist die Lehrkraft zuständig. Der Raum wird in einem ordentlichen Zustand verlassen.
  2. Die Lehrkraft verlässt den jeweiligen Klassenraum zuletzt und schließt die Tür ab.
  3. In den großen Pausen benutzen die Schüler die Hofaus- und Hofeingänge oder halten sich in der Brücke bzw. dem Forum auf. Wir achten darauf, dass die Spielgeräte und Sitzgruppen nicht beschädigt werden.
  4. Der Aufenthalt im Obergeschoss, vor dem Schulgebäude und in den Fluchttreppenhäusern ist nicht erlaubt. Auch in den Freistunden halten sich die Schüler in der Brücke auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist auch in den Freistunden nicht gestattet.
  5. Innerhalb des Gebäudes ist erhöhte Rücksichtnahme erforderlich. Deshalb sind Toben, Rennen und Ballspielen im Schulgebäude auch wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Zum Ballspielen gibt es den „Fußballkäfig“, den kleinen Bolzplatz sowie die Basketballkörbe.
  6. Der Verwaltungsflur ist kein Durchgang.
  7. Mit dem ersten Klingelzeichen begeben sich die Schüler unverzüglich zu dem Unterrichtsraum und erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  8. Die Bücherei ist kein Aufenthaltsraum für die Pausen. Der Besuch der Bücherei erfolgt zu Beginn der großen Pausen und nur zum Zweck der Ausleihe von Büchern.
  9. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Sie werden pfleglich behandelt und sauber hinterlassen.
  10. Jede Klasse übernimmt im Wechsel eine Woche lang den Hofdienst.

III. Mittagspause

Nach der 6. Stunde begeben sich die Schüler, die am Ganztagsunterricht teilnehmen, zum Essen in die Mensa. Nach dem Essen halten sich die Schüler in der Brücke, in der Schülerinsel, im Forum oder auf dem Schulhof auf.
Während der gesamten Mittagspause verhalten sich die Schüler so, dass niemand gefährdet wird und keine Einrichtungen der Schule und der Mensa beschädigt werden. Das Kickerspielen während der Mittagspause ist gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.
In der Mensa halten sich nur die Schüler auf, die auch über das Mensamax-System Essen bestellt haben. Schüler, die in der Mensa essen, deponieren ihre Rucksäcke außerhalb des Essensbereiches, verlassen ihren Platz sauber und ordentlich und schieben die Stühle wieder an den Tisch heran.

IV. Nach Unterrichtsschluss

  1. Die Schüler übernehmen Verantwortung für ihren Klassen- und Fachraum. Sie verlassen ihren Arbeitsplatz und die Klassen- und Fachräume sauber und ordentlich. Die Stühle werden zum Unterrichtsende auf den Tischen abgestellt.
  2. Fahrschüler fahren nach Unterrichtsschluss mit dem nächstmöglichen Bus nach Hause.
  3. Die Fahrschüler stellen sich geordnet an ihrem Bushalteplatz auf. Dabei halten sie zur Bordsteinkante den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein. Sie steigen ohne zu drängeln einzeln in den Bus ein und weisen sich durch die Kontrollkarte und den Schülerausweis aus. Regelwidriges Verhalten während der Fahrt kann zum befristeten Ausschluss vom kostenfreien Schülertransport führen. Unsere Busscouts achten durch eigenes vorbildliches Verhalten darauf, dass ein geordneter Transport gewährleistet ist. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

V. Allgemeingültiges

  1. Zu Beginn der Unterrichtsstunde stehen die Schüler zur Begrüßung auf.
  2. Während der Unterrichtsstunden werden keine Kopfbedeckungen (Mützen, Caps) getragen. Wir erwarten an unserer Schule dem Unterricht angemessene Kleidung, d.h. keine freizügige Kleidung, sowie Kleidung mit herabwürdigenden oder politisch diskriminierenden und provozierenden Slogans oder Abbildungen.
  3. Der Gebrauch von Deo- und Haarsprays ist innerhalb des Schulgebäudes untersagt.
  4. In die Klassen- und Fachräume dürfen keine offenen Getränkebehälter und Joghurtbecher mitgenommen werden.
  5. Essen und Kaugummi kauen während des Unterrichts sind untersagt.
  6. Wir legen Wert auf eine gesunde Ernährung. Deshalb sind der Konsum von zucker-, taurin- und koffeinhaltigen Getränken, sowie das Konsumieren von Chips, Instant-Suppen o.Ä. innerhalb des Schulgeländes nicht erlaubt.
  7. Das Mitbringen, der Besitz und das Konsumieren von Alkohol, Tabakwaren und anderen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
  8. Abfälle jeder Art (Papier, Verpackungen, Reste) gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Schüler tragen verantwortungsbewusst dazu bei, dass das Schulgebäude frei von Abfällen bleibt.
  9. Der umsichtige Umgang mit Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung. Aus diesem Anlass ist seitens der Schüler und Eltern darauf zu achten, dass unnötiges Verpackungsmaterial (Einwegflaschen, Trinkbeutel, Alufolie, Frühstückstüten aus Plastik o.Ä.) vermieden werden.
  10. Während der Schulzeit – auch in den Pausen und Freistunden – dürfen die Schüler das Schulgrundstück nicht verlassen. Ausnahmen sind mit Erlaubnis eines Lehrers möglich.
  11. Das Anfertigen und Abspielen von Bild- und Tonaufzeichnungen und das Benutzen von mobilen Endgeräten ist auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nicht gestattet.
  12. Mobile Endgeräte sind vor, während und nach dem Unterricht sowie in den Pausen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet aufzubewahren.
  13. Während des Unterrichtes ist grundsätzlich das Benutzen von Geräten zum Abspielen von Ton- und Bildaufzeichnungen nicht gestattet. Wenn es für den Unterricht erforderlich ist, darf die Lehrkraft Ausnahmen zur Benutzung der mobilen Endgeräte zulassen.
  14. Jeglicher Handel auf dem Schulgelände ist verboten.
  15. Die Schuleinrichtungen sollen schonend behandelt werden. Für die Beseitigung von „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ angerichteten Schäden werden die Verursacher zur Kostenübernahme herangezogen.
  16. Bei Krankheit während der Unterrichtszeiten, melden sich die Schüler beim Klassenlehrer ab. Ist die Klassenlehrkraft zu dem Zeitpunkt nicht zu kontaktieren, so wird die Co-Klassenlehrkraft und die vom Versäumnis betroffene Lehrkraft benachrichtigt. Um einen Erziehungsberechtigten anzurufen, nutzen die Schüler das Schülertelefon im Verwaltungsflur. Im Bereich des Schülertelefons hält sich, sofern
    notwendig, nur ein Schüler / eine Schülerin als Begleitung mit auf.
  17. Fundsachen, deren Eigentümer zunächst nicht festgestellt werden können, werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

VI. Sicherheit

  1. Die Aufsichten werden von Lehrern mit Unterstützung ausgewählter Schüler durchgeführt.
  2. Streitigkeiten sollen fair durch Gespräche oder mit Hilfe von Mitschülern und Lehrern gelöst werden.
  3. Auf den Treppengeländern wird nicht gerutscht; die Unfallgefahr ist erheblich.
  4. Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verboten.
  5. Bei Unfällen wird der Verunglückte nicht allein gelassen. Der aufsichtführende Lehrer wird sofort verständigt.
  6. Unfälle, die sich im Schulgebäude, Schulgelände, bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulweg ereignen, müssen im Sekretariat gemeldet werden.
  7. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Munition, Feuerwerkskörpern und Laserpointern ist verboten.
  8. Das Verhalten bei Feuer- oder Katastrophenalarm regelt der Alarmplan.

Schlussbemerkungen

Damit alle Schülerinnen und Schüler in angenehmer Atmosphäre lernen und angstfrei zur Carl-Friedrich-Gauß-Schule kommen, sich in ihr wohlfühlen und ihre angestrebten Ziele erreichen können, ist es notwendig, dass die Schulordnung in allen Punkten von allen Beteiligten eingehalten wird.
Auf Verstöße gegen die Schulordnung wird entsprechend reagiert. Dabei sollte die Wiedergutmachung einen sinnvollen Zusammenhang zum Verstoß haben. Zur Ahndung stehen den Lehrkräften und der Schulleitung Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Erziehungsmittel können z.B. sein: das Nacharbeiten nachlässig angefertigter Arbeiten, soziale Dienste an der Schule, der Ersatz eines angerichteten Schadens oder eine schriftliche Ermahnung mit der Stellungnahme des Schülers.
Ordnungsmaßnahmen reichen vom befristeten Ausschluss vom Unterricht über die Androhung des Verweises in eine Parallelklasse bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder gar von der Schule.

Im Sinne eines für alle angenehmen Schullebens ist es zu wünschen, dass die oben genannten Maßnahmen so selten wie möglich ergriffen werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Schulvereinbarung unterschrieben. Sie regelt das freundliche Miteinander und die
Achtung voreinander.

1. GK, 18.11.2019