Wenn Ihr Kind die Förderschule Schwerpunkt Sprache der Didrik-Pining-Schule besuchen soll, muss das “Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung” eingeleitet werden.
Ablauf vor der Einschulung
- Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die zuständige Förderschule und bitten diese, das Verfahren einzuleiten. Auf Wunsch kann dies die Didrik-Pining-Schule sein.
- Die (von der Schulleitung unserer Schule) beauftragte Förderschullehrkraft vereinbart mit den Erziehungsberechtigten einen Termin zur Diagnostik.
- Das Kind wird über einen Zeitraum von 4 Unterrichtsstunden beobachtet.
- Aus diesen Ergebnissen, den Beobachtungen des Kindergartens und ggf. Berichten außerschulischer Therapeuten, Logopäden etc. wird ein Fördergutachten erstellt.
- Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des Gutachtens und die Inhalte werden anschließend besprochen.
- Das “Regionale Landesamt für Schule und Bildung” (RLSB) entscheidet über den Unterstützungsbedarf.
- Die Eltern wählen eine geeignete Schule für ihr Kind.
Verlauf bei Schulkindern
- Die Schulleitung der zuständigen Grundschule leitet das Verfahren ein.
- KlassenlehrerIn und FörderschullehrerIn schreiben das Fördergutachten auf Grundlage von Unterrichtsbeobachtungen, des letzten Zeugnisses, der Förderpläne und der individuellen Lern- und Entwicklungspläne.
- Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des Gutachtens und die Inhalte werden anschließend besprochen.
- Das “Regionale Landesamt für Schule und Bildung” (RLSB) entscheidet über den Unterstützungsbedarf.
- Die Eltern wählen eine geeignete Schule für ihr Kind.
Den Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums zur Feststellung eines Förderbedarfs finden Sie unter www.nibis.de.