Aufnahme in die Förderschule

Wenn Ihr Kind die Förderschule Schwerpunkt Sprache der Didrik-Pining-Schule besuchen soll, muss das “Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung” eingeleitet werden.

Ablauf vor der Einschulung

  • Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die zuständige Förderschule und bitten diese, das Verfahren einzuleiten. Auf Wunsch kann dies die Didrik-Pining-Schule sein.
  • Die (von der Schulleitung unserer Schule) beauftragte Förderschullehrkraft vereinbart mit den Erziehungsberechtigten einen Termin zur Diagnostik.
  • Das Kind wird über einen Zeitraum von 4 Unterrichtsstunden beobachtet.
  • Aus diesen Ergebnissen, den Beobachtungen des Kindergartens und ggf. Berichten außerschulischer Therapeuten, Logopäden etc. wird ein Fördergutachten erstellt.
  • Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des Gutachtens und die Inhalte werden anschließend besprochen.
  • Das “Regionale Landesamt für Schule und Bildung” (RLSB) entscheidet über den Unterstützungsbedarf.
  • Die Eltern wählen eine geeignete Schule für ihr Kind.

Verlauf bei Schulkindern

  • Die Schulleitung der zuständigen Grundschule leitet das Verfahren ein.
  • KlassenlehrerIn und FörderschullehrerIn schreiben das Fördergutachten auf Grundlage von Unterrichtsbeobachtungen, des letzten Zeugnisses, der Förderpläne und der individuellen Lern- und Entwicklungspläne.
  • Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des Gutachtens und die Inhalte werden anschließend besprochen.
  • Das “Regionale Landesamt für Schule und Bildung” (RLSB) entscheidet über den Unterstützungsbedarf.
  • Die Eltern wählen eine geeignete Schule für ihr Kind.

Den Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums zur Feststellung eines Förderbedarfs finden Sie unter www.nibis.de.