Nachteilsausgleich (Sekundarbereich I)

Wenn die Kinder unserer Förderschule diese verlassen, kann weiterhin die Notwendigkeit zur Förderung im Bereich Sprache bestehen.

Mögliche sprachliche Beeinträchtigungen

  • Sprachentwicklungsverzögerung
  • Dyslalie
  • Dysgrammatismus
  • Mutismus/Selektiver Mutismus, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
  • AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung)
  • Stottern
  • Poltern
  • Erheblich reduziertes Sprach- und Textverständnis
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche

Organisation im Schulbetrieb

  1. SchülerInnen mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache werden zielgleich nach den Kerncurricula der jeweiligen Schule unterrichtet.
  2. Die Förderung in der Sekundarstufe 1 erfolgt durch Doppelbesetzung, Einzelförderung oder Kleingruppenförderung. Die Förderung erfolgt fächergebunden.
  3. Die Inhalte der Förderung werden mit den beteiligten Lehrkräften, den Eltern und den SchülerInnen abgesprochen.

Nachteilsausgleich für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe 1)

Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bezüglich des Förderschwerpunktes Sprache ist vom individuellen Förderbedarf des Kindes abhängig.

Folgende Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bieten sich bei Störungen der Aussprache (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten) und des Sprechens (z.B. Stottern/Poltern) und der Kommunikation (z.B. Mutismus):

  • Mündliche Leistungsnachweise werden durch schriftliche Ausarbeitungen ersetzt.
  • Die Zeit zur mündlichen Mitarbeit wird verlängert.
  • Individuelle Verabredungen, z.B. vor dem Unterricht wird mit dem Schüler/der Schülerin vereinbart, wie oft er sich mündlich beteiligen soll. Hält er/sie sich an die Vereinbarung, wird er/sie nicht ohne eigene Meldung aufgerufen.

Folgende Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bieten sich bei Störungen des Wortschatzes und der Wortbedeutung:

  • Hilfsmittel, z.B. Wörterbuch zulassen
  • Nachfragen auch vermeintlich bekannter Begriffe zulassen
  • Kurze schriftliche Erklärungen von Fachbegriffen vorbereiten
  • Visualisierung

Folgende Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bieten sich bei Störungen der Grammatik:

  • Korrektives Feedback geben, d.h. fehlerhafte Struktur korrekt wiederholen
  • Aufgabenstellungen in kurzen Sätzen (sowohl mündlich als auch schriftlich geben)

Mögliche Nachteilsausgleiche im Fach Deutsch:

  • Vorlesen in Einzelsituation oder in Kleingruppe ggf. zu Hause mit Aufnahmegerät üben lassen
  • Schriftliche Zusammenfassungen des Textes statt mündlicher Zusammenfassungen
  • Aussprache und Betonung an der Sprachauffälligkeit bzw. der Sprachentwicklung und   an den Fortschritten des Schülers/der Schülerin beurteilen
  • Blickkontakt zum Mundbild der Lehrkraft ermöglichen
  • Sitzplatz des Kindes in Nähe der Lehrkraft
  • Bei Aufsätzen Hilfsmittel wie Wörterbuch zulassen, ggf. fachspezifische Wörterlisten erlauben

Mögliche Nachteilsausgleiche in Fremdsprachen:

  • Bewertung der Aussprache durch schriftliche Aufgaben ergänzen/ersetzen
  • Tonträger mit Übungstexten für die häusliche Übung
  • Sprachverständnis in den Vordergrund stellen, als Bewertungsalternativen Übersetzungsaufgaben zulassen

Mögliche Nachteilsausgleiche im Fach Mathematik oder den Naturwissenschaften:

  • Bei Sachaufgaben grundsätzlich Verständnisfragen klären
  • Liste mit Fachbegriffen für den Schüler/die Schülerin erstellen
  • Visualisierung/Bildkarten

Leistungsbewertung/ Prüfungen:

  • Kann die mündliche Mitarbeit auf Grund der sprachlichen Beeinträchtigung nicht ausreichend bewertet werden, schriftliche Ersatzleistungen (Ausarbeitung eines Themas) einfordern
  • Begriffsklärungen vor Beginn der Leistungsbewertung/Prüfung zulassen
  • Mehr Zeit für mündliche Äußerungen geben