Beurlaubung

Sollten Sie Ihr Kind einmal stundenweise oder für einen Tag vom Unterricht befreien müssen (Arztbesuch, Familienfeier etc.) können Sie dies telefonisch oder schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragen.

Längerfristige Beurlaubungen (z. B. für einen Reha-Aufenthalt) müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Für die Zeiten direkt vor oder nach den Ferien werden in begründeten Ausnahmesituationen grundsätzlich nur einmal während der gesamten Schulzeit Anträge von der Schulleitung genehmigt. Dazu stellen Sie bitte einen kurzen formlosen, schriftlichen Antrag.