Es kann auf Grund extremer Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte, Sturm etc. sein, dass die Landeschulbehörde einen Unterrichtsausfall beschließt.
Bitte beachten Sie in solche Fällen die Durchsagen im Radio oder die Hinweise auf az-online
Wird trotz außergewöhnlicher Wetterlage kein Unterrichtsausfall angesagt, ist es Ihnen freigestellt, ob Sie Ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig abholen. Denken Sie bitte daran, Ihr Kind abzumelden.